Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aargau Solothurn Kanton Solothurn verliert Einbürgerungsstreit vor Gericht

Zwei Mädchen erhalten wohl den Schweizer Pass, obwohl sie in der Türkei leben und noch nie in der Schweiz waren. Diesen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gefällt. Der Kanton Solothurn wehrte sich vergeblich gegen die Einbürgerung der beiden Kinder.

Zwei aussereheliche Töchter eines eingebürgerten Türken erhalten den Schweizer Pass. Dass ihr Vater nach Ansicht des Kantons Solothurn «hochgradig rechtsmissbräuchlich» gehandelt hat, darf laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle spielen.

Der heute 54jährige Mann hatte 1988 eine Schweizerin geheiratet. Gestützt auf diese Ehe wurde der Türke 1995 im Kanton Solothurn erleichtert eingebürgert. Diese Einbürgerungen liegen in der Kompetenz des Bundes.

Zwei Jahre später liess sich das Paar scheiden. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann in seiner Heimat mit einer türkischen Frau bereits eine aussereheliche Tochter.

Kein Pass für älteste Tochter

Innerhalb von 15 Monaten nach der Scheidung gebar seine türkische Partnerin zwei weitere Mädchen. 2002 anerkannte der Vater die drei Kinder offiziell und übersiedelte zu seiner Zweitfamilie in die Türkei. 2008 stellte er auf Basis seines eigenen Schweizer Bürgerrechts ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung der Töchter.

Eine unbekannte Person hält eine Schweizer Pass in die Kamera.
Legende: Zwei türkische Mädchen gelten laut Gericht als «sinngemäss integriert», sie haben deshalb Anrecht auf den roten Pass. Keystone

Das Bundesamt für Migration hiess die Gesuche 2010 trotz des Widerstands des Kantons Solothurn gut. Der Kanton gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht und machte geltend, dass der Vater mit seinem Vorgehen «hochgradig rechtsmissbräuchlich» gehandelt habe.

Die Richter in St. Gallen haben die Beschwerde nun in Bezug auf die älteste Tochter gutgeheissen. Laut Gericht hat der Vater bei ihrer Geburt selber noch nicht über den Schweizer Pass verfügt, womit für sie kein Bürgerrecht abgeleitet werden kann. Die zwei anderen Mädchen würden die Einbürgerungsvoraussetzungen dagegen erfüllen.

«Fern-Integration» in der Türkei?

Laut Gericht könne die beiden «sinngemäss» als integriert gelten, obwohl sie noch nie in der Schweiz waren. Das Gesetz stelle in solchen Fällen keine hohen Anforderungen. Es genüge, dass sie in der Türkei mit ihrem Vater zusammenlebten, an einer Privatschule deutsch lernten und die Sprache «mittelmässig» beherrschten.

Audio
Eine absurde Geschichte (Maurice Velati, 06.03.2013)
02:05 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 5 Sekunden.

Tatsächlich fordern die entsprechenden Paragraphen im Bürgerrechtsgesetz lediglich eine «enge Verbundenheit mit der Schweiz», ohne diese Bedingung präziser auszuführen. Der Kanton Solothurn überlegt sich deshalb, diese Frage vor Bundesgericht klären zu lassen. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, bestätigt Lukas Schönholzer von der Abteilung Bürgerreicht eine Meldung der Nachrichtenagentur sda.

Frist abgelaufen: Vater bleibt Schweizer

Was den vom Kanton geltend gemachten Rechtsmissbrauch durch den Vater betrifft, verweist das Gericht darauf, dass gemäss der bis im Februar 2011 geltenden Gesetzeslage eine Nichtigerklärung der Einbürgerung innert fünf Jahren möglich gewesen ist.

Die Frist sei mittlerweile zwar auf acht Jahre erhöht worden. Allerdings habe der Gesetzgeber damit auch zum Ausdruck gebracht, dass eine Nichtigerklärung der Einbürgerung zeitlich nicht unbegrenzt möglich sei. Das heisst salopp: Die Behörden haben es «verpasst», dem türkischen Mann sein Schweizer Bürgerrecht streitig zu machen. Sie haben zu spät gemerkt, dass der Mann vielleicht ein Doppelleben führt. Nämlich erst 2008, als seine drei Töchter im Schweizer Zivilstandsregister eingetragen wurden. Und weil der Mann nun Schweizer ist, haben auch seine Töchter Anspruch auf die erleichterte Einbürgerung.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel