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Braucht es einen Maximallohn für Ärzte?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.03.2019. Bild: Keystone
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Kantonsrat Solothurn Braucht es eine Lohnbeschränkung für Ärzte?

Die Diskussion im Kantonsrat: 886'710 Franken betrug der Lohn des bestverdienenden Arztes bei der Solothurner Spitäler AG im Jahr 2017. Dies gab die Regierung auf einen Vorstoss aus der SVP bekannt. Im Kantonsrat gab es am Mittwoch Kritik an solch hohen Löhnen. Vor allem auch, weil der Kanton alleiniger Besitzer der Solothurner Spitäler AG ist.

Kein Beschluss, aber: Beschlossen hat der Kantonsrat am Mittwoch noch nichts. Im Raum stehen aber verschiedene Forderungen, etwa die Deckelung der Arztlöhne, oder dass die Solothurner Spitäler AG die Arztlöhne künftig jährlich im Geschäftsbericht offenlegen muss.

Hintergrund der hohen Löhne: Kaderärzte erhalten nicht bloss einen Grundlohn von 225'000 Franken (höchste Lohnstufe des Kantons Solothurn), sondern haben die Möglichkeit, Zusatzeinnahmen zu erwirtschaften. Zum Beispiel war es bislang möglich, dass ein angestellter Spitalarzt auch eine Privatpraxis führen konnte, notabene oft im Spital selbst.

Erste Anpassungen: Die Solothurner Spitäler AG hat auf die Kritik aus der Politik bereits reagiert: 2018 beschloss der Verwaltungsrat ein neues Lohnreglement. Dieses verbietet unter anderem das Führen einer Privatpraxis durch Spitalärzte. Und es unterbindet den Fehlanreiz, dass ein Arzt mehr verdient, wenn er viele Operationen durchführt. Noch haben nicht alle Spitalärzte das Lohnreglement unterschrieben, einige wehren sich juristisch dagegen.

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