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Solothurner Kantonsrat segnet Aufgabenteilung ab.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 05.09.2019. Bild: Keystone
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Kantonsrat Solothurn Solothurner Gemeinden und Kanton teilen Kosten neu auf

  • Ein neuer Verteilschlüssel regelt wer welche Kosten übernimmt im Sozialbereich.
  • Die Neuerung war im Kantonsrat unbestritten und wurde mit 92:0 Stimmen beschlossen.
  • Damit sind die Gemeinden grob gesagt für das Thema «Alter» zuständig, während der Kanton den Bereich «Behinderung» übernimmt.

Die neue Lösung sieht vor, dass die Kosten der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und die Pflegekosten den Gemeinden zugeschlagen werden. Der Kanton übernimmt die Kosten für die EL zur IV, dazu auch die Kosten für die Fremdplatzierungen der Minderjährigen.

Bislang waren die Kosten im Sozialbereich je zur Hälfte auf Gemeinden und Kanton verteilt. Unter dem Strich soll die neue Aufgabenteilung sowohl für die Gemeinden wie auch für den Kanton kostenneutral ablaufen.

Neue Fachstelle nötig

Allerdings gibt es durch die neue Aufteilung der Kosten Änderungen bei Gemeinden und dem Kanton. Einerseits werden die Budgets der Gemeinden sowie dasjenige des Kantons beeinflusst.

Andererseits muss der Kanton Solothurn eine Fachstelle im Bereich Fremdplatzierung Minderjähriger einrichten. Da die Umsetzung etwas Zeit benötigt, sollen die Änderungen erst auf das Jahr 2020 in Kraft treten.

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