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Aargau Solothurn Kürzung der Sozialhilfe: Aargauer Regierung will klare Regeln

Der Aargauer Regierungsrat will die Kürzung und Einstellung von Sozialhilfeleistungen präziser regeln. Das neue Gesetz entspricht grösstenteils der bereits im Alltag angewandten Praxis. Bei der Rückerstattung von erhaltenen Beiträgen schlägt die Regierung aber eine Verschärfung vor.

Die Teilrevision des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes sei «bloss Abbild der geltenden Praxis» und bringe folglich «keine Verschärfung der Rechtslage» mit sich. Das schreibt der Regierungsrat im Entwurf, den er am Freitag in die Anhörung schickt.

Leere Brieftasche
Legende: Klare und strengere Regeln für die Sozialhilfe. Die Regierung schickt Gesetzesrevision in Anhörung. Keystone

Die Revision bringe vor allem mehr Klarheit und den Gemeinden mehr Rechtssicherheit. Das Gesetz sieht ein dreistufiges Vorgehen vor. Die Gewährung von materieller Hilfe soll mit Auflagen und Weisungen verbunden werden können. Wenn der Sozialhilfebezüger die Auflagen und Weisungen nicht befolgt, so soll eine Kürzung der materiellen Hilfe zulässig sein.

Als härteste Sanktion sollen in bestimmten Fällen - bei weiter andauernder Pflichtverletzung - die Leistungskürzung unter die Existenzsicherung und auch die gänzliche Leistungseinstellung möglich sein.

Diese drei Punkte sind tatsächlich schon heute die gängige Praxis der Sozialhilfebehörden und sollen nun klar gesetzlich festgehalten werden. In anderen Punkten schlägt das neue Gesetz aber auch Verschärfungen vor.

Auch Erben müssen Sozialhilfebeiträge zurückzahlen

Der Regierungsrat will mit der Teilrevision des Gesetzes auch die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen auf Drittpersonen ausdehnen. Bezogene Sozialhilfeleistungen müssen im Aargau grundsätzlich zurückbezahlt werden.

Audio
Klare Regeln für strenges Sozialregime im Aargau (19.06.15)
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Neu sollen nun aber auch Drittpersonen in die Pflicht genommen werden, wenn sie Geld aus Leistungen der zweiten Säule (Pensionskasse) und der dritten Säule (freie Selbstvorsorge) des verstorbenen Sozialhilfebezügers erhalten. Im geltenden Recht beschränkt sich diese Rückerstattung auf die Erben im Umfang der erhaltenen Erbschaft.

Die Parteien und Verbände haben nun bis zum 18. September Zeit, Stellung zum Entwurf des Regierungsrates zu nehmen. Nach der Beratung des Gesetzesrevision im Grossen Rat sollen die neuen Regeln 2018 in Kraft treten.

Mit dem neuen Gesetz setzt der Regierungsrat eine vom Grossen Rat im August 2013 überwiesene CVP-Motion um. Das Parlament forderte unter dem Eindruck eines renitenten Sozialhilfebezügers in Berikon, dass die Gemeinden klare Regeln erhalten. Den von der SVP geforderten Austritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hatte der Grosse Rat abgelehnt.

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