Die Zersiedelung soll gestoppt werden, grüne Wiesen sollen nicht mehr zubetoniert werden. Das verlangt das Raumplanungsgesetz, das 2013 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen wurde.
Wie in vielen Kantonen heisst das auch in Solothurn: In den nächsten Jahren werden etliche Dörfer Bauland auszonen müssen. Weil dort, wo das Bauland liegt, gar nicht mehr gebaut werden soll.
Die einen geben, die anderen bekommen
Die Solothurner Regierung schätzt, dass in den nächsten 15 bis 25 Jahren 30 bis 40 Hektaren Bauland ausgezont werden müssen. Bei einem angenommenen Quadratmeter-Preis von 300 Franken ergibt das Entschädigungen für die Landbesitzer von 90 bis 120 Millionen Franken.
Das Geld soll von jenen Landbesitzern kommen, die Bauland einzonen dürfen. Insbesondere in städtischen Gemeinden ist ein Wachstum der Wohnbevölkerung weiterhin erwünscht. Die Regierung schätzt, dass in den nächsten 15 bis 25 Jahren im Kanton Solothurn 110 bis 150 Hektaren Bauland neu eingezont werden.
Vom Wert des neu eingezonten Baulands sollen die Landbesitzer 20 Prozent dem Kanton abliefern. So sieht es das Planungsausgleichsgesetz vor, das die Solothurner Regierung am Dienstag beschlossen hat. Bei einem angenommenen Wert von 400 Franken pro Quadratmeter ergibt das Einnahmen von 88 bis 120 Millionen Franken.
Ein Fall für die Richter
Bis zu 120 Millionen kommen in den kantonalen Topf hinein, bis zu 120 Millionen werden wieder ausbezahlt: Die Rechnung scheint also aufzugehen. Die Frage ist allerdings: Wie viel ist das Land, das ausgezont werden soll, wirklich wert? Es darf angenommen werden, dass die betroffenen Landbesitzer und der Kanton das sehr unterschiedlich beurteilen werden.
Bernardo Albisetti, Sekretär des Bau- und Justizdepartements, sagt es diplomatisch: «Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung dieses Gesetzes den einen oder anderen Gerichtsfall nach sich ziehen wird». Weniger diplomatisch: Fast jeder Landbesitzer wird wohl bis vor Gericht kämpfen, um eine möglichst hohe Entschädigung zu erhalten.
Was tun bei Baulandhortung?
Das Planungsausgleichsgesetz muss noch vom Kantons-Parlament genehmigt werden. Auch die grundsätzliche Frage, ob der Staat überhaupt Landeigentümer enteignen darf, wird dort noch zu Diskussionen führen. Die Bürgerlichen wollen sich vehement gegen diese Bestimmung im neuen Baugesetz wehren.
Diese Frage stellt sich, weil im Gesetz vorgesehen ist, dass Bauland an guten Lagen «verflüssigt» werden soll. Im Klartext heisst das: Die Besitzer dürfen das Land nicht horten, sondern müssen es überbauen. Tun sie das nicht, können sie im Extremfall enteignet werden.