Die Vorgeschichte:
- Juni 2012: Sieben Schüsse feuert der junge Mann auf seine ehemalige Freundin ab, weil sie nicht mehr mit ihm zusammen sein will. Sie überlebt schwer verletzt.
- Im Verlauf der Untersuchung wird klar, dass der Täter danach noch eine weitere Frau umbringen wollte, die keine Beziehung mit ihm eingehen wollte.
- November 2015: Das Obergericht Solothurn verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren.
- Das Obergericht schiebt den Vollzug der Strafe jedoch auf, und ordnet eine stationäre therapeutische Massnahme an.
- Im Rahmen des vorzeitigen Vollzugs wird der Verurteilte in einem Therapiezentrum untergebracht.
- Weil der Mann sich aber nicht auf eine Therapie einlassen will, wird er wieder in eine geschlossene Strafanstalt verlegt.
Nun hat das Bundesgericht das Gesuch des Mannes abgelehnt, in eine offene Anstalt verlegt zu werden. Dies ist dem am Mittwoch publizierten Urteil zu entnehmen.
Die Lausanner Richter halten in ihrem Entscheid fest, dass aufgrund der psychiatrischen Gutachten von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden müsse.
«Es bleibt abzuwarten, ob das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils für die Einsichtsfähigkeit und Therapiemotivation hilfreich sein wird», schreiben die Richter.
Der Inhaftierte hat seine Verurteilung wegen mehrfachen versuchten Mordes durch das Obergericht Solothurn ans Bundesgericht weiter gezogen.
(Bildquelle: Keystone)