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Aargau Solothurn Mordfall Dulliken: Angeklagter muss ins Gefängnis

Das Gericht ging den Mittelweg und verurteilte den heute 51-jährigen Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord. Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Der Staatsanwalt sah im Angeklagten einen Mörder und wollte ihn für 15 Jahre hinter Gitter schicken.

Schild Richteramt.
Legende: Das Amtsgericht Olten-Gösgen fällte ein Urteil wegen Beihilfe zu Mord. SRF

Im Prozess zwei Jahrzehnte nach dem Raubmord von Dulliken SO hat das Amtsgericht Olten-Gösgen einen 51-jährigen Angeklagten wegen Gehilfenschaft zum Mord schuldig gesprochen. Der Serbe muss acht Jahre ins Gefängnis.

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Gehilfe des Haupttäters war, als in der Nacht auf den 1. August 1993 in Dulliken ein allein lebender, 80-jährigen Witwer brutal in dessen Wohnung getötet wurde.

Das Gericht stützte sich bei der Urteilssprechung auf Sachbeweise und auf die Spurensicherung. Der Verurteilte habe aus dem Schrank im Schlafzimmer des Opfers dem Haupttäter einen Kissenanzug gegeben, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung vom Dienstag. Damit sei der Witwer geknebelt worden. Dies habe letztlich zum Tod geführt.

Audio
Urteil im Raubmord-Prozess Dulliken (6.5.14)
03:48 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 48 Sekunden.

Der im November 2012 verhaftete Taxifahrer mit Wohnsitz im Kanton Aargau hatte vor dem Amtsgericht gestanden, er habe den Raub zusammen mit einem heute 40-jährigen Landsmann ausgeführt. Er habe den Rentner nicht getötet, sondern der Komplize sei der Täter. Dieser lebt in Serbien. Das Duo wollte aus der Wohnung 50'000 Franken stehlen. Das Versteck war jedoch leer.

Im Schlafzimmer erwachte der Rentner wegen des Lärms der Einbrecher. Er wurde in seinem Bett überwältigt, mehrmals brutal mit Fäusten geschlagen und geknebelt.

Verteidiger wollte Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Es sei zwar klar, dass der Mittäter den Rentner getötet habe. Der Angeklagte habe ihm aber dabei geholfen. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beweise. Die Geschichte sei aus Annahmen und Spekulationen konstruiert worden.

Der Verteidiger forderte eine Genugtuung und Entschädigung von 174'000 Franken. Er warf die Frage auf, weshalb der in Serbien lebende Hauptverdächtige nie befragt worden sei. Gemäss Staatsanwalt wird alles versucht, um diesen Mann zur Rechenschaft ziehen zu können.

Das Tötungsdelikt galt während Jahren als ungeklärtes Verbrechen. Die Ermittlungen waren zunächst erfolglos geblieben. Im Jahr 2008 nahm die Staatsanwaltschaft Solothurn die Ermittlungen wieder auf. Den entscheidenden Hinweis erhielten die Behörden im August 2011 von einem anonymen Zeugen. In der Folge kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz.

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