- Zehn Gemeinden, die trotz Finanzausgleich nicht über die Runden kommen, erhalten nächstes Jahr erstmals Ergänzungsbeiträge.
- Insgesamt knapp 1.7 Millionen Franken sieht die Aargauer Regierung pro Jahr dafür vor.
- Nicht alle Gesuche für solche Beiträge wurden bewilligt.
Die Ergänzungsleistungen sind für Gemeinden vorgesehen, die trotz Zahlungen aus dem ordentlichen Finanzausgleich ihren Haushalt nicht ausgeglichen gestalten können. Keine Gemeinde soll ihren Steuerfuss um mehr als 25 Prozentpunkte über dem Mittelwert aller Gemeinden festlegen müssen, um eine ausgeglichene Jahresbilanz zu erzielen. Die Obergrenze liegt aktuell bei 127 Prozent.
Das sind die zehn ärmsten Aargauer Gemeinden
Gemeinde | Ergänzungsbeitrag in CHF |
Burg | 190'000 |
Full-Reuenthal | 76'000 |
Hallwil | 288'000 |
Kirchleerau | 236'000 |
Mellikon | 138'000 |
Schlossrued | 301'000 |
Schwaderloch | 96'000 |
Tägerig | 117'000 |
Teufenthal | 134'000 |
Ueken | 103'000 |
Abgelehnt hat die Aargauer Regierung die Gesuche der Gemeinden Oberhof, Rekingen und Rüfenach. Diese Gemeinden seien nicht für Beiträge berechtigt, so die Begründung. Die jährlichen total 1.7 Millionen Franken gehen zu Lasten der Spezialfinanzierung Finanzausgleich. Die Beiträge werden für vier Jahre gesprochen, werden aber angepasst, wenn sich die Berechnungsgrundlagen wesentlich verändern.
Gemeinden, die Ergänzungsbeiträge erhalten, verpflichten sich, den Steuerfuss auf das Maximum von 127 Prozent anzuheben. Aufgrund dieser Voraussetzung für die unterstützenden Geldbeträge haben zwölf Gemeinden ihr Gesuch zurückgezogen.