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Was gilt jetzt und was gilt nicht mehr im Aargau? Antworten von SRF-Redaktor Stefan Ulrich.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 17.06.2020. Bild: Keystone
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Notlage aufgehoben «Mit Besonnenheit»: Aargauer Regierung zieht Corona-Fazit

  • Im Kanton Aargau kehrt wieder etwas demokratische Normalität ein: Ab Freitag, 19. Juni, 24 Uhr, ist die «Notlage» aufgehoben, viele Sonder-Verordnungen werden aufgehoben, das Notrecht gilt nicht mehr.
  • Die Aargauer Regierung ist zufrieden mit ihrem Krisenmanagement. Behörden und Bevölkerung hätten «mit Besonnenheit» gehandelt.
  • Ein Bericht soll die Corona-Krise im Kanton aufarbeiten.
  • Einige Massnahmen wie das Contact-Tracing und Hilfspakete für die Wirtschaft bleiben aber bestehen. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht ermahnt.

280'000 kostenlose Schutzmasken an fast 2000 Betriebe wie Altersheime verteilt, 1400 Zivilschützerinnen und Zivilschützer mit insgesamt 13'600 Diensttagen im Einsatz für das Gesundheitswesen: Diese Zahlen hat die Aargauer Regierung an einer Medienkonferenz am Dienstag präsentiert. Sie zog eine erste Bilanz zur Bewältigung der Corona-Krise im Kanton.

Die Behörden hätten «rasch, effizient und besonnen» gehandelt, lobte Landammann Markus Dieth die eigene Verwaltung. Eine Überlastung im Gesundheitswesen habe verhindert werden können. Nun kehrt ein bisschen Normalität ein: Ab 19. Juni, 24 Uhr, ist die «kantonale Notlage» aufgehoben, viele Notverordnungen der Regierung gelten damit nicht mehr. Die kantonale Taskforce Corona wird aufgelöst.

Notrecht: Was hört auf? Was gilt noch?

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Mit dem Ende der Notlage kann die Regierung auch keine Sonderverordnungen mehr erlassen. Konkret sind nun zum Beispiel Besuche in Spitälern und Heime wieder möglich. Allerdings gelten hier weiterhin die Abstandsregeln, die der Bund festlegt.

Das Ende der Notlage bedeutet auch das Ende von Massnahmen, die der durchschnittliche Einwohner nicht direkt spürt. Die Polizei darf nicht mehr auf alle Videokameras im Aargau zugreifen. Unter dem Notrecht war ihr das erlaubt, um zu grosse Ansammlungen von Menschen zu erkennen. Die Polizei machte von diesem Recht allerdings keinen Gebrauch.

In Sonderverordnungen waren auch viele Ausnahmen im Gesundheitswesen geregelt. So durften Spitäler Eingriffe mache, die ihnen sonst nicht erlaubt wären. Mit dem Ende der Notlage gilt wieder die normale Spitalliste.

Viele Bestimmungen aus dem Notrecht gelten aber weiterhin. Insbesondere die Hilfsmassnahmen für die Wirtschaft. Diese dauern noch bis Ende Jahr. Auch im politischen Bereich bleiben Ausnahmebestimmungen. So ist es bis Ende Jahr möglich, Gemeindeversammlungen durch Urnenabstimmungen zu ersetzen.

Die Lage habe sich aber noch nicht ganz beruhigt, mahnte auch die Aargauer Regierung. Insbesondere sei die Wirtschaft weiterhin auf Unterstützung angewiesen und es brauche ein konsequentes Contact-Tracing, um eine erneute Verbreitung des Virus zu verhindern. Erkrankte oder eventuell infizierte Menschen müssten in die Quarantäne geschickt werden.

Lernen für die nächste Krise

Zudem kann die Regierung die wirtschaftlichen Folgen noch nicht abschliessend beurteilen. Aktuell seien rund 40 Prozent aller Beschäftigten im Kanton potenziell von Kurzarbeit betroffen, rund 170'000 Menschen. 20'000 Menschen suchen eine Stelle.

Obwohl sich die Regierung sehr zufrieden zeigt mit der eigenen Leistung in der Krise, so ortet sie offenbar doch noch Optimierungspotenzial. Ein Corona-Bericht soll Erkenntnisse aus der Krise sammeln. Man wolle «künftig noch besser gewappnet sein für Ereignisse und Krisen dieser Dimension», heisst es dazu in einer Mitteilung.

Denn natürlich gab es – trotz der positiven Beurteilung durch die Regierung selbst – auch im Aargau Kritik am Krisenmanagement der Behörden, vor allem von Betroffenen und vor allem zu Beginn der Massnahmen gegen die Verbreitung des Virus. Einen Bericht mit Lehren aus der Krise hatte zuvor die FDP-Fraktion im Kantonsparlament gefordert.

SRF1, Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr;

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