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Die Polizei büsst Mann der Ambulanz folgt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 09.09.2019. Bild: Keystone
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Polizei drückt kein Auge zu Krankenauto hinterhergefahren und gebüsst

  • Am Samstag hat die Ambulanz eine Person von Würenlingen notfallmässig ins Spital gefahren.
  • Ein 48-jähriger Mann folgte dem Krankenauto und hat dabei unter anderem Rotlichter missachtet.
  • Im Krankenauto befand sich ein Angehöriger des Mannes.
  • Die Aargauer Kantonspolizei stoppte den Mann und hat ihm den Führerausweis abgenommen.

Es ist eine schwierige Situation. Jemand hat ein schweres gesundheitliches Problem. Man ruft die Ambulanz. Diese bringt die Person mit Blaulicht ins Spital. Genau dies ist am vergangenen Samstag passiert.

Ein Angehöriger des Patienten machte dabei den Fehler und fuhr dem Krankenauto einfach hinterher. Er hat dabei die Verkehrsregeln missachtet. Die Polizei hat scharf reagiert und den Fahrer angezeigt.

Polizisten dürfen nicht wegschauen

Die Polizei zeigte auch in dieser aussergewöhnlichen Situation kein Verständnis. «Wir dürfen hier kein Auge zudrücken», sagt Aline Rey von der Aargauer Kantonspolizei. Der Autofahrer hätte schliesslich auch die Ambulanz fragen können, ob er mit dem Anghörigen mitfahren kann.

Autofahrer müssen sich in jedem Fall an die Verkehrsregeln halten. Dies gilt übrigens auch, wenn man jemanden in einer Notsituation im eigenen Auto ins Spital fährt. Auch dann gelten die Rotlichter.

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