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Aargau Solothurn Presserat soll Stellung beziehen im Fall Geri Müller

Der Presserat hat sein Verfahren zum Fall «Gerigate» sistiert, wie das «Regionaljournal Aargau Solothurn» am Freitag berichtete. Nun wehren sich 18 nationale Politiker gegen diesen Entscheid. Sie wollen eine medienethische Klärung.

Im Zuge der Nackt-Selfie-Affäre um Geri Müller hatte eine Gruppe von Parlamentsmitgliedern Beschwerde beim Presserat eingereicht. Dieser beschloss, den Entscheid zu sistieren (SRF berichtete). Damit sind die Parlamentarier aber nicht einverstanden.

Die 18 National- und Ständeratsmitglieder beantragen dem Presserat, auf den Beschluss zurückzukommen. Er soll über die Beschwerde gegen die Zeitung «Schweiz am Sonntag» entscheiden. Dies teilten die Parlamentarier am Montag mit. Sie werfen dem Presserat vor, das Verfahren auf die lange Bank zu schieben.

Kein Entscheid ist auch ein Entscheid.
Autor: 18 National- und Ständeräte

Die Beschwerdeführer

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Die Beschwerde an den Presserat geht von 18 Politiker/innen aus diversen Parteien aus. Wortführer ist Nationalrat Louis Schelbert (Grüne). Mitunterzeichnende sind aber z.B. auch Christophe Darbellay (Parteipräsident CVP), Hans Altherr (Ständerat FDP), Claude Janiak (Ständerat SP), Daniel Vischer (Ex-Nationalrat Grüne).

Aus Sicht der Beschwerdeführer hat die Zeitung in der Nackt-Selfie-Affäre die geschützte Privat- und Intimsphäre des Badener Stadtammanns Geri Müller «in krasser Weise» verletzt. Trete der Presserat dem nicht entgegen, könne dasselbe wieder passieren. Das dürfe nicht sein, heisst es in der Mitteilung.

Politiker hätten wie andere Menschen einen Anspruch auf den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre. Im Verfahren gehe es um den «Schutz vor medialen Übergriffen». Auch Medienwissenschafter Vinzenz Wyss hatte gegenüber SRF gesagtt, dass er sich eine Aufarbeitung des Falles durch den Presserat wünsche. Auch deshalb, weil der Fall für die journalistische Lehre im Land eine grosse Bedeutung habe.

Presserat entscheidet im März

Der Presserat bestätigte auf Anfrage, dass die Parlamentarier ein Wiedererwägungsgesuch gestellt haben. Dieses soll am 10. März behandelt werden. Die dritte Kammer des Presserats hatte entschieden, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Sie begründete dies mit parallel laufenden Verfahren. Weil der Entscheid umstritten war, befasste sich das Plenum mit der Frage. Auch dort gab es jedoch keine Mehrheit für ein Eintreten auf die Beschwerde.

«Gerigate»

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Legende: Keystone

Die Nackt-Selfie-Affäre hatte im Sommer 2014 ihren Lauf genommen. Die «Schweiz am Sonntag» berichtete, dass Geri Müller von seinem Stadthausbüro aus einer Chat-Bekannten Nacktbilder geschickt hatte. Danach soll er sie zum Löschen aufgefordert haben. Der anfänglich noch geäusserte Verdacht des Amtsmissbrauchs löste sich aber rasch in Luft auf.

Die Richtlinien des Presserates sehen vor, dass trotz laufender Gerichtsverfahren auf eine Beschwerde eingetreten werden kann, wenn sich grundsätzliche Fragen stellen. Die Mehrheit im Presserat war jedoch der Auffassung, dass über ein Presseratsverfahren erst entschieden werden sollte, wenn ein Urteil in einem Gerichtsverfahren zur Verletzung der Privatsphäre vorliegt. Sollten dann noch Fragen offen sein, würde sich der Presserat damit befassen.

Indizien für Gerichtsverfahren

Dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht zwar noch nicht fest. Laut Ursina Wey, Rechtsanwältin im Presseratssekretariat, gibt es jedoch Indizien dafür. So hätten die betroffenen Parteien eine Verjährungsverzichtserklärung unterzeichnet. Damit könnte die Persönlichkeitsverletzung auch nach mehr als einem Jahr noch eingeklagt werden.

Das deute darauf hin, dass eine Klage vorgesehen sei. Aktuell läuft bei der Berner Staatsanwaltschaft ein Vorverfahren, wie diese gegenüber SRF bereits bestätigt hatte. Die Untersuchung wurde von Geri Müller selber angestrengt.

Die National- und Ständeratsmitglieder halten deshalb fest, es gebe keine «Parallelverfahren» zum Persönlichkeitsschutz, sondern nur Strafuntersuchungen gegen diverse Personen. Und vor dem Presserat gehe es nicht um strafrechtliche Belange, sondern um die journalistische Berufsethik. Der Presserat könne die Verantwortung nicht abtreten.

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