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Programm gegen Radikalisierung «Wir wollen nicht warten, bis etwas passiert»

Wie kann man verhindern, dass Menschen immer radikaler denken in politischer oder regligiöser Hinsicht und am Schluss vielleicht sogar gewalttätig werden? Darüber machen sich die Behörden in der ganzen Schweiz Gedanken. Demnächst soll ein Aktionsplan des Bundes zu diesem Thema folgen.

Die Aargauer Regierung will schon vorher die Prävention gegen mögliche radikale Gewalt verstärken. Am Freitag hat sie einen Massnahmenplan kommuniziert. Dieser soll «in den bestehenden Strukturen und im Rahmen des ordentlichen Budgets» umgesetzt werden - unter der Leitung des Departements des Innern, gemeinsam mit Bildungs- und Sozialdepartement. Fragen an den Projektleiter.

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Legende: zvg/Kanton Aargau

Hans Peter Fricker ist Generalsekretär des zuständigen Departements Volkswirtschaft und Inneres im Kanton Aargau. Er ist der höchste Verwaltungsangestellte und dem zuständigen Regierungsrat Urs Hofmann unterstellt.

SRF News: Welche Massnahmen gab es bisher überhaupt im Kanton Aargau?

Hans Peter Fricker: Der Schwerpunkt lag bisher bei den universellen Präventionsmassnahmen. Dass man darüber zum Beispiel an Schulen diskutiert hat oder dass man junge Ausländerinnen und Ausländer zum Beispiel mit dem kantonalen Integrationsprogramm in den Arbeitsmarkt bringt und so vorbeugen kann. Zusätzlich gibt es natürlich die Polizei, die ihre Massnahmen im Sicherheitsbereich trifft.

Was tut die Polizei konkret?

Unter anderem führt sie Gespräche mit den Verantwortlichen in den Moscheen, um auch dort problematische Entwicklungen früh erkennen zu können.

Nun hat sich die Regierung also für zusätzliche Massnahmen entschieden. Was unternehmen Sie neu?

Der Schwerpunkt liegt darauf, dass wir Einzelfälle früh erkennen wollen, die sich problematisch entwickeln könnten und dass wir diese dann stufenweise beurteilen. Also wenn an der Schule eine Lehrperson unsicher ist, ob sich ein Schüler vielleicht radikalisiert, dann wird das zuerst auf dieser Ebene beurteilt. In einem nächsten Schritt kann der schulpsychologische Dienst eingeschaltet werden, der dafür eine Fachstelle einrichtet. Und in einer dritten Stufe sollen auch externe Experten dazugeholt werden können.

Dieses Schema will man in verschiedenen Bereichen einsetzen. Also - wie vorher gezeigt - im Bereich Bildung, aber auch in den Bereichen Freizeit, Migration, Asylwesen, Soziales.

Ist das alles überhaupt notwendig? Gibt es überhaupt Personen im Aargau, die sich radikalisieren?

Bis jetzt haben wir keine grosse Fallzahlen. Aber es gibt immer wieder bei Einzelfällen entsprechende Anhaltspunkte. Wir wollen ja nicht warten, bis es dann irgendwo ein schwerwiegendes Ereignis gibt und deshalb erachten wir diese zusätzlichen Massnahmen als sinnvoll.

Wir haben eine Erfahrungszahl aus der Stadt Zürich, die mit ähnlichen Systemen arbeitet. Dort wurden seit 2015 rund 100 Fälle näher angeschaut. Und von diesen waren doch zwischen fünf und zehn Fälle problematisch. Diese Früherkennung ist wichtig, damit man entsprechende Massnahmen einleiten kann.

Was macht man dann, wenn sich eben eine Person radikalisiert hat?

Da ist natürlich die Frage der Intensität. Wenn es eine konkrete Gefährdung gibt, dann müssen Polizei und Strafverfolgungsgebehörden eingeschaltet werden. Wenn es nicht so klar ist, dann wird man mit Betreuungs- und Therapiepersonen arbeiten müssen.

Das Gespräch führte Barbara Meyer.

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