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Tödlicher Radunfall hat juristische Konsequenzen
Aus Schweiz aktuell vom 23.11.2016.
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Aargau Solothurn Prozess Gippingen: Velofahrer schuldig gesprochen

Eine bedingte einjährige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung: Dieses Urteil fällte das Bezirksgericht Zurzach im Fall des tödlichen Unfalls an den Radsporttagen Gippingen. Zudem muss der Unfallverursacher fast 400'000 Franken Schandersatz bezahlen.

Die 400'000 Franken verteilen sich neben Schadenersatz auf die Genugtuung, Versorgerschaden und Entschädigungen an die Hinterbliebenen des Opfers und an die Geschädigten. Auch die Verfahrenskosten vom 75'000 Franken muss der Angeklagte übernehmen.

Ein Toter und mehrere Verletzte

Räder von Rennvelos.
Legende: Zu Fall gebracht, aber nicht absichtlich: Das Bezirksgericht verurteilt den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung. Keystone

Der tödliche Unfall, um den es beim Prozess ging, hatte sich Mitte Juni 2014 bei einem Amateurrennen im Rahmen der Radsporttage Gippingen im aargauischen Böttstein ereignet.

Die Anklage warf dem 52-jährigen Velorennfahrer aus dem Kanton Zürich vor, in der Abfahrt in einem Waldstück bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer des Rennens touchiert zu haben, worauf dieser stürzte.

Auch seine hinter ihm fahrenden zwei Konkurrenten kamen zu Fall. Einer von ihnen, ein 36-jähriger Zürcher, erlag noch am selben Abend seinen schweren Verletzungen im Spital.

Beim Überholmanöver hatte der Beschuldigte laut einer Zeugenaussage zum Spitzenfahrer einen seitlichen Abstand von maximal 30 Zentimeter. Er fuhr rund 70 km/h schnell. Er könne sich an eine leichte Berührung mit einem Konkurrenten erinnern, hatte der Angeklagte bei der Verhandlung vor einer Woche gesagt.

Unfall nicht absichtlich verursacht

Reaktion von Swiss Cycling

Box aufklappen Box zuklappen

Für den Schweizer Radsportverband Swiss Cycling ist der Fall besonders. Ohne die Details zu kennen meint Geschäftsführer Markus Pfisterer, das Verhalten des Unfallfahrers enstpreche nicht dem Normalfall an einem Velorennen. Auswirkungen auf den Radrennsport sieht Pfisterer nicht. Es könne aber sein, dass einige Rennfahrer jetzt vorsichtiger fahren.

Das Gericht bejahe den Tatbestand der von der Staatsanwaltschaft angeklagten fahrlässigen Tötung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Hingegen verneine es den von der Privatklägerschaft vorgebrachten Tatbestand der eventualvorsätzlichen Tötung. Es sei kein Motiv für ein absichtliches Zufallbringen ersichtlich gewesen.

Der Angeklagte war jahrelang Profi-Rennfahrer gewesen. Er hatte zwei Mal an der Tour de Suisse teilgenommen. Seit dem Unfall vor zwei Jahren fährt er laut eigenen Angaben mit dem Velo nur noch zur Arbeit.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. Er wolle zuerst die schriftliche Begründung des Urteils einfordern und studieren, ehe er über einen Weiterzug ans Obergericht entscheide, sagte der Verteidiger des Angeklagten.

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