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Radioaktivität bei AKW Leibstadt muss Daten zur Abluft publizieren

Das Bundesgericht gibt der Umweltorganisation Greenpeace Recht: Das AKW darf die Daten zur Abluft über dem Kamin nicht geheim halten. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht die Geheimhaltung noch verteidigt, doch das höchste Gericht korrigiert den Entscheid nun.

Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss die Messdaten der Abluft am Kamin veröffentlichen, das hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden. Es gibt damit der Umweltorganisation Greenpeace voll und ganz Recht.

Es gebe keinen Grund die Einsicht in die Daten zu verweigern, begründet das Bundesgericht seinen Entscheid. Weder die vom AKW geltend gemachte Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, noch eine Gefährdung der inneren oder äussern Sicherheit, könne hier geltend gemacht werden.

Keine Ausnahme

Die Umweltorganisation Greenpeace hatte im November 2014 auf der Grundlage des Öffentlichkeitsprinzips vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den Zugang zu den Abluftdaten verlangt. Diese sogenannten EMI-Daten enthalten Angaben zu teilweise radioaktiven Edelgasen, Aerosolen und Jod im Normalbetrieb sowie zu Edelgasen bei einem Störfall, welche durch die Abluft im Kamin entweichen.

Das Ensi wollte dem Wunsch von Greenpeace nachkommen, die KKL AG zog die Sache jedoch vor das Bundesverwaltungsgericht. Dieses gab der AKW-Betreiberin Recht. Es stufte das Interesse an der Geheimhaltung der Daten höher ein, als das öffentliche Interesse.

Das Bundesgericht hebt diesen Entscheid nun anlässlich einer öffentlichen Beratung auf. Es hält fest, dass es sich bei den Daten um amtliche Dokumente handle, die dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen. Zudem überwiege das öffentliche Interesse an den Daten das private Interesse der AKW-Betreiberin.

Daten nochmals übermitteln

Die Betreiber des Atomkraftwerkes Leibstadt müssen die Abluftdaten nun ein weiteres Mal übermitteln. Das Inspektorat löscht die Daten jeweils wieder. Die Betreiberin ist jedoch dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.

Mit der alle zehn Minuten erfolgenden Übermittlung der EMI-Daten im Normalbetrieb kontrolliert das Ensi, ob die Messanlage so funktioniert, dass bei einem Störfall brauchbare Werte gemessen werden können.

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