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Aargau Solothurn Rechts und links von Aare und Limmat 15 Meter frei lassen?

Weil sich Natur- und Tierschützer wehrten, ging ein erster Vorschlag 2012 bachab. Nun nimmt die Aargauer Regierung einen neuen Anlauf, um die Bauzonen an Bächen, Flüssen und Seen neu zu regeln und die strengeren Vorschriften des Bundes umzusetzen.

2009 hat das Bundesparlament auf Druck der Fischer strengere Vorschriften zum Gewässerschutz beschlossen. Die Fischer haben im Gegenzug ihre Initiative «Lebendiges Gewässer» zurückgezogen. Nun liegt es an den Kantonen, die verschärften Vorschriften umzusetzen. Etliche Kantone tun sich aber schwer damit, insbesondere der Aargau.

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Rechts und links von Aare und Limmat sollen 15 Meter frei bleiben (28.3.2014)
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Wegen den vorgesehenen breiteren Uferzonen entlang von Flüssen und Seen gehe viel Bauland verloren, kritisierte die Aargauer Regierung früher. In einer Verordnung versuchte sie die Vorgaben des Bundes zu verwässern. Pro Natura, WWF, der Aargauische Fischereiverband und Vogelschützer klagten aber vor Verwaltungsgericht und erhielten 2012 Recht: Die Regierung habe den Gewässerschutz nicht richtig umgesetzt, urteilte das Gericht.

Keine Änderung entlang von Bächen

Nun nimmt die Aargauer Regierung also einen neuen Anlauf. Nicht mehr die Verordnung will sie ändern, sondern das Baugesetz. Dieses soll künftig die Breite der Uferstreifen verbindlich regeln. Bis Ende Juni 2014 können Parteien und Organisationen ihre Meinung zur vorgeschlagenen Lösung abgeben.

Bei Bächen und kleinen Flüssen (weniger als 2 Meter breit) soll der Abstand zwischen dem Wasser und der Bau- und Landwirtschaftszone 6 Meter betragen. Das ist im Aargau schon heute so. Und weil Bäche die Mehrheit der rund 6000 Kilometer Gewässer im Kanton darstellen, gibt es für die Mehrzahl der Hausbesitzer und Bauern keine zusätzlichen Einschränkungen.

Bei grossen Flüssen wird der Uferstreifen breiter

Wyna
Legende: Die Wyna mit hohem Wasserstand. Welcher Gewässerabstand ist angebracht? Die Aargauer Regierung wagt einen neuen Anlauf. SRF

Bei Seen und grossen Flüssen wie Aare, Reuss und Limmat, soll der Uferstreifen neu 15 Meter breit sein, schlägt die Regierung vor. Das sind 3 Meter mehr als heute. Die Aargauer Regierung betont allerdings, die Gewässerräume würden «nur soweit vergrössert, als es das Bundesrecht verlangt». Der Aargau soll also nicht mehr machen, als er muss.

Mit diesen Pauschallösungen für Bäche und grosse Flüsse können 80 Prozent der Fälle geregelt werden. Für 20 Prozent der Fälle schlägt die Regierung eine andere Lösung vor, nämlich für die mittelgrossen Flüsse wie Wyna, Suhre, Bünz oder Surb.

Kantone wehren sich

Box aufklappen Box zuklappen

Gegen die strengeren Vorschriften des Bundes zum Gewässerschutz haben sich mehrere Kantone mit einer Standesinitiative gewehrt. Auch der Aargau hat 2013 eine Initiative nach Bern überwiesen. Diese wird von National- und Ständerat voraussichtlich in der Sommersession 2014 behandelt.

Für solche 2 bis 15 Meter breiten Flüsse will der Regierungsrat eine Gewässerraumkarte erstellen. Diese soll für jeden Flussabschnitt einzeln regeln, wie gross der Abstand zwischen Wasser und Bauzonen sein darf. Dies kann variieren, wo beispielsweise ein Gebiet heute bereits dicht bebaut ist.

Bestehende Bauten können bleiben

Diese Gewässerraumkarte soll bis Ende Jahr vorliegen. Sie regelt dann 300 Kilometer der 6000 Kilometer Gewässer im Aargau. Die Karte wird die kantonale Grundlage sein für eine einheitliche Umsetzung der Gewässerräume in den Gemeinden.

Keine Angst müssen übrigens Hausbesitzer haben, die bereits nahe am Wasser wohnen. Bestehende Häuser müssen nicht abgerissen werden, wenn sie neu in der breiteren Uferzone stehen. Auch Obstplantagen und Rebberge müssen nicht verkleinert werden.

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