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Verbindliche Regeln für Handyantennen in Ennetbaden gestoppt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 01.11.2019. Bild: Keystone
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Regeln für Handy-Antennen Regierungsrat pfeift die Gemeinde Ennetbaden zurück

  • «Nichtgenehmigung eines Nutzungsplanes» – so lautet der etwas kryptische Eintrag im Amtsblatt des Kantons Aargau.
  • Der Hintergrund: Die Aargauer Regierung streicht einen Paragrafen aus der überarbeiteten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Ennetbaden, ein eher unüblicher Vorgang.
  • Die Gemeinde hätte sich mit diesem Paragrafen mehr Spielraum geben wollen bei der Bewilligung von neuen Antennen für den Mobilfunk. Dagegen gab es aber eine Beschwerde der Mobilfunkanbieter, welche die Regierung nun gutgeheissen hat.

Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Ennetbaden wurde von der Gemeindeversammlung am 9. November 2017 beschlossen. Darin findet sich in Paragraf 46 der Verweis auf das gemeindeeigene «Antennenkonzept».

BNO Ennetbaden: Paragraf 46

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«Der Gemeinderat beurteilt Bauvorhaben für Mobilfunkanlagen gestützt auf die Vollzugshilfe ‹Antennenkonzept›. Diese dient als Entscheidungsgrundlage bei der Auslegung der Normen und der Ausübung des Ermessens sowie bei der Ermittlung des «am besten geeigneten Standorts von Antennen» im Sinne des EG UWR.»

Das erwähnte Antennenkonzept gibt es in Ennetbaden schon länger. Bereits 2010 hat die Gemeinde das Konzept zusammen mit dem Kanton und auch in Kooperation mit den Mobilfunkanbietern gemacht. Es definiert Leitplanken dafür, wo in Ennetbaden welche Handyantennen gebaut werden sollen.

Ziel des Konzeptes sei eine gewisse Steuerung beim Bau von Handyantennen, erklärt Gemeindeammann Pius Graf gegenüber SRF. Der Gemeinderat wollte Antennen wenn immer möglich auf öffentlichem Grund bauen und so Wildwuchs auf privaten Grundstücken verhindern. Ein konkreter Punkt im Konzept ist zum Beispiel, dass die Antennen der drei Mobilfunkanbieter alle auf demselben Mast montiert werden sollen, dass die Masten nicht zu hoch sind oder die Antennen nach Möglichkeit im Innern von Gebäuden verschwinden.

Blick von Baden auf die Gemeinde Ennetbaden und das Höhtal.
Legende: Der Gemeinderat von Ennetbaden muss sich bei der Bewilligung von Handyantennen an das übergeordnete Recht halten. Er kann kein Sonderzüglein fahren. SRF

«Es ging ganz klar nicht darum, Antennen zu verhindern, wir alle brauchen diese Dienste», betont Gemeindeammann Pius Graf: «Aber wenn man Ennetbaden anschaut, wollten wir die Antennen so platzieren, dass sie für die Erscheinung des Dorfes und für die Wirkung funktionieren.»

Problematische «Beförderung» des Konzeptes

Bei der jüngsten Revision der Bau- und Nutzungsordnung BNO wollte der Gemeinderat das Antennenkonzept nun quasi «befördern», vom reinen Hilfsmittel zur verbindlichen Vorschrift. «Uns war aber klar, dass das Schwierigkeiten geben könnte», sagt Pius Graf. Tatsächlich wehrten sich die Mobilfunkanbieter gegen die verbindliche Regel beim Kanton, und der Regierungsrat gab der Beschwerde recht.

Eigentlich sei es ein durchaus legitimes Anliegen der Gemeinde, wenn sie den Bau neuer Handyantennen selber besser steuern möchte, sagt Heiko Loretan vom Aargauer Umweltdepartement auf Anfrage, man begrüsse das sogar. Allerdings gebe es hier ein formales Problem. Sobald das Antennenkonzept in der BNO steht, habe es quasi gesetzgeberischen Charakter: «Man hätte das Antennenkonzept zum Beispiel auch ohne öffentliche Auflage nachträglich ändern können», begründet Loretan.

Antennenkonzept soll trotzdem weiter verwendet werden

In Ennetbaden kann man mit der Ablehnung des strittigen Paragrafen leben. Man werde nun noch einmal mit den Mobilfunkanbietern zusammensitzen und das bestehende Antennenkonzept aktualisieren, heisst es bei der Gemeinde.

Auch wenn das Konzept für die nächsten Jahre weiterhin nur ein Hilfsmittel und ein Arbeitsinstrument bleibe, so behalte die Gemeinde dadurch trotzdem die Möglichkeit Einfluss zu nehmen auf den Bau neuer Mobilfunkantennen.

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