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Aargau Solothurn Schlafzimmerräuber-Fall von Gerlafingen wird ad acta gelegt

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Fall von 1992 nicht wieder neu aufgerollt werden muss. Es hat eine diezbezügliche Beschwerde abgewiesen.

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Bundesgerichtsurteil zu den «Schlafzimmerräubern» (Roman Portmann, 19.06.2013)
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Das Bundesgericht stützt damit frühere Entscheide der Solothurner Staatsanwaltschaft und des Solothurner Obergerichts. Ein Enkel der 1992 verstorbenen Frau hatte dagegen Beschwerde eingereicht.

Allerdings sei der Enkel gar nicht beschwerdeberechtigt, urteilte nun auch das Bundesgericht. Beschwerdeberechtigt seien nur Angehörige des Opfers und als Enkel gelte er - rechtlich gesehen - nicht als Angehöriger.

Strafuntersuchung 2012 eingestellt

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung gegen einen heute 42-jährigen Mann im Frühling 2012 eingestellt. Der Kosovare war verdächtigt worden, 1992 bei einem Raubüberfall in Gerlafingen eine 81-jährige Frau getötet zu haben. Der Tatverdacht habe sich jedoch nicht erhärten lassen, befand die Staatsanwaltschaft.

Pannen bei Justitzbehörden

Der Kosovare ist einer der Anführer der Schlafzimmerbande, die zu Beginn der 90er-Jahre im Mittelland nachts in Wohnungen einstieg, ihre Opfer misshandelte und ausraubte. 1995 wurde er vom damaligen Solothurner Kriminalgericht in Abwesenheit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Urteil gegen den Kosovaren wurde allerdings nicht rechtskräftig, da es nie im kantonalen Amtsblatt publiziert worden war.

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