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Aargau Solothurn Schnaps-Verkauf an Quartierfesten: Gemeinden dürfen entscheiden

Im Aargau ist künftig nicht mehr der Kanton zuständig für den Schnaps-Verkauf an Quartierfesten: Entsprechende Bewilligungen können in Zukunft auch Gemeinden ausstellen. Der Grosse Rat hat einen SVP-Vorstoss zum Thema gutgeheissen. Aber: Die Veranstalter fragen kaum nach solchen Bewilligungen.

Künftig sollen im Kanton Aargau die Gemeinden Bewilligungen ausstellen dürfen, wenn bei einem Quartierfest Spirituosen verkauft werden sollen. Der Aargauer Grosse Rat überwies eine SVP-Motion mit 115 zu 12 Stimmen und führte damit ein, was auf Bundesebene demnächst ebenfalls passieren soll.

Bisher habe der Bund vorgeschrieben, dass Gesuche für den Verkauf von Spirituosen - auch bei Quartierfesten - zwingend an die Kantone zu richten seien, sagte Regierungsrat Urs Hofmann. Der Bund wolle dies nun allerdings abschaffen und es den Kantonen überlassen, ob künftig sie oder die Gemeinden die Sache bewilligen.

Nur wenige Festbetreiber ersuchen um Bewilligung

Hofmann gab dem Rat allerdings auch zu bedenken, dass heute nur für wenige solche Feste überhaupt Bewilligungen für den Verkauf von Spirituosen eingeholt würden. Bei schätzungsweise 2000 Festen im Kanton Aargau gingen jährlich nur gerade 100 bis 200 Gesuche ein.

Opposition gegen die Überweisung der SVP-Motion kam von Seiten der EVP. Der Kanton mache es sich mit dem Abschieben der Bewilligungspflicht auf die Gemeinden zu einfach, hiess es. Wenn der Kanton etwas bewillige oder ablehne, finde dies mehr Beachtung.

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