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Die Kantone Aargau und Solothurn gehen unterschiedlich mit der Situation um
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 13.03.2020. Bild: Keystone
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Schulschliessung wegen Corona Wer schaut jetzt zu den Kindern?

In den Kantonen Aargau und Solothurn bleiben die Schulen bis zum 20. April geschlossen, also bis nach den Frühlingsferien. Für die Kinder und ihre Eltern heisst das Folgendes:

Im Kanton Aargau ...

  • sollen die Schulen nun ein Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule anbieten. Die Schulen sollen von 8:00 bis 12:00 und von 13:30 bis 16:00 für die Kinder, die das Betreuungsangebot nutzen, offenbleiben. Die Nutzung des Angebots ist für die Eltern freiwillig.
  • soll damit verhindert werden, dass die Kinder zu Hause von den Grosseltern oder sonstigen Personen der Risikogruppe betreut werden und diese gefährden. Der Bildungsdirektor geht davon aus, dass bis zu 50 Prozent der Kinder weiterhin in die Schule gehen.
  • ist allerdings noch unklar, wie das Betreuungsangebot genau aussehen wird. Dies konnte die Regierung am Freitag noch nicht sagen. Die Lehrpersonen werden dies nun ausarbeiten. Es könne sich dabei durchaus auch um Schulstoff handeln, womit die Kinder in den Schulen beschäftigt werden.

Im Kanton Solothurn ...

  • haben Kinder der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten, Primarschule) bis und mit Mittwoch 18. März frei. Am Mittwoch erhalten die Kinder und Eltern Informationen, wie danach der Fernunterricht und ein allfälliges Betreuungsangebot aussehen wird. Ziel ist es, dass alle Schulen ab Montag 23. März Fernunterricht anbieten können.
  • wird für Kinder der nachobligatorischen Schulzeit (Gymnasium, Berufsschulen) Fernunterricht angeboten in Anwendung von neuen digitalen Lehr- und Lernformen.
  • empfiehlt die Regierung, Kitas und Spielgruppen offen zu lassen. Damit sollen berufstätige Eltern entlastet werden, und es soll verhindert werden, dass Kinder von Grosseltern gehütet werden müssen.

Was ist der Vorteil der geplanten Kinder-Betreuung gegenüber dem Schulunterricht? Während in den Schulen 20 und mehr Kinder eng beeinander in einem Zimmer sitzen müssen, sollen die Betreuungsangebote gemäss Bundesrat so organisiert werden, dass die Abstand-Regeln eingehalten werden können. Statt im Schulzimmer könnten die Kinder etwa auch in der Umgebung betreut werden, wo sie nicht so dicht zusammengepfercht sind. Damit könnte die Gefahr von Ansteckungen vermindert werden.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr;

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