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Der Mindestabstand ist entscheidend – Der Aargauer Bildungsdirektor spricht von einer situativen Maskenpflicht
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 05.08.2020. Bild: Keystone
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Schulstart in Corona-Zeiten Maskenpflicht an Aargauer Berufsschulen und Gymnasien

  • Der Kanton Aargau erlässt eine situative Maskenpflicht an Berufsschulen und Gymnasien (Kantonsschulen), wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Die Maskenpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen, schreibt der Kanton Aargau.
  • Die neue Aargauer Regelung gilt ab dem 10. August. Sie wurde heute auf der Schulseite des Kantons aufgeschaltet.
  • Im Kanton Solothurn gilt eine ähnliche, aber nicht exakt die gleiche Regelung.

Pro Klassenzimmer muss im Aargau eine erlaubte Maximalzahl an Personen bestimmt werden. Diese richtet sich nach den Abstandsregeln des Bundes (1.5 Meter). «Falls die maximal zulässige Personenzahl überschritten wird, gilt für sämtliche im Raum anwesenden Personen eine Maskenpflicht», steht in der neusten Weisung des Kantons, datiert vom 5. August 2020.

Es wird unterschiedliche Situationen geben, je nach Berufsschule, je nach Kanti.
Autor: Alex Hürzeler Bildungsdirektor Kanton Aargau

Je nach Schulgebäude müsse man anders entscheiden, sagt der Aargauer Bildungsdirektor Alex Hürzeler. Die Schüler müssen die Masken selbst beschaffen. Für die Schülerinnen und Lehrer der Volksschule ändert nichts, hier gilt keine Maskenpflicht.

Kantone entscheiden, jeder anders?

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  • Die Kantone machen es nicht alle gleich: Der Kanton Schaffhausen erlässt auf den Schulstart eine generelle Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal an Gymnasien und Berufsschulen.
  • Im Kanton Solothurn gibt es - wie im Aargau - keine generelle Maskenpflicht. Die Lehrpersonen können aber das Masken tragen kann anordnen, zum Beispiel bei Gruppenarbeiten. Die Grösse der Zimmer spielt im Kanton Solothurn dagegen keine Rolle.
  • An den Baselbieter Gymnasien und Berufsschulen gilt nach den Sommerferien nur im Ausnahmefall eine Maskenpflicht. Dann nämlich, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht via Anpassung des Mobiliars gewährleistet werden kann, wenn es also keinen Platz für Einzeltische oder Trennwände hat.
  • Gemäss dem Aargauer Bildungsdirektor Alex Hürzeler haben sich die Schulen abgesprochen und viele geben ähnliche Weisungen mit Blick auf den Schulstart heraus.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr;

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