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Aargau Solothurn Schuss auf Einbrecher – keine Anklage gegen Aargauer Polizisten

Ein Aargauer Kantonspolizist, der am Pfingstsonntag 2014 in Sins mit seiner Dienstwaffe einen Einbrecher angeschossen und verletzt hatte, wird nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein. Der 42-jährige Einbrecher soll für drei Jahre ins Gefängnis.

Der Einsatz der Schusswaffe sei richtig gewesen, um den Einbrecher festnehmen zu können, teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Der Polizist habe nur durch den gezielten Schuss den unmittelbar bevorstehenden Angriff auf seinen Polizeikollegen und sich selber abwehren können. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen Gefährdung des Lebens und Körperverletzung ein. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Aargauer Kantonspolizist
Legende: Wenn ein Polizist schiesst, muss die Staatsanwaltschaft immer ein Verfahren eröffnen. zvg

Die zwei Kantonspolizisten waren am frühen Pfingstsonntag im Juni 2014 zu einer Lagerhalle in Sins ausgerückt. Ein Einbrecher war dabei, seine Beute zu einem Lieferwagen zu tragen.

Als der eine Polizist den Einbrecher in Handschellen zu legen versuchte, wehrte sich dieser heftig, griff in seine Jackentasche und zog eine Pistole. Der zweite Polizist reagierte sofort, griff nach seiner Dienstwaffe und schoss dem Einbrecher gezielt in den Unterarm. Daraufhin liess sich der leicht verletzte Mann widerstandslos festnehmen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.

Mehrere Einbrüche verübt

Audio
Polizist hat Angriff abgewehrt (17.1.2015)
00:51 min
abspielen. Laufzeit 51 Sekunden.

Der 42-jährige Mann wurde nun unter anderem wegen qualifizierten Diebstahls sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragt drei Jahre Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme zur Behandlung seiner Drogensucht.

Der Einbrecher hatte bereits vor dem Einbruch in Sins einen weiteren Einbruchdiebstahl, mehrere Diebstähle und weitere Vermögensdelikte begangen, wie die Strafuntersuchung ergab.

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