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Aargau Solothurn Schwarzwildschäden: Solothurner Jäger zahlen weniger, aber...

Im Kanton Solothurn ist das seit 27 Jahren geltende Jagdgesetz vollständig überarbeitet worden. Der Regierungsrat hat die Revision am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt. Ein wichtiger Punkt darin ist der Umgang mit Schwarzwildschäden.

Das überarbeitete Jagd- und Fischereigesetz, welches die Solothurner Regierung am Dienstag in die Vernehmlassung schickte, bringt einen ganzen Strauss an Neuerungen. Zum einen werden Bundesvorgaben umgesetzt, zum andern habe sich eine Totalrevision des Gesetzes wegen der veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufgedrängt, heisst es bei der Solothurner Regierung.

Schäden durch Wildschweine kosten viel

Ein wichtiger Teil des neuen Gesetzes widmet sich den Schäden durch Schwarzwild. Der Schaden, den die Wildschweine vor allem auf Wiesen und Weideland verursachen, beläuft sich im Kanton Solothurn pro Jahr zwischen 60'000 und 300'000 Franken.

Bis jetzt mussten die Jagdgesellschaften die Hälfte der Schäden bezahlen. Neu sollen sie noch 35 Prozent übernehmen müssen. Zudem wird der Betrag limitiert. Er soll nicht höher sein, als der Jahrespachtzins der jeweiligen Gesellschaft.

«Wir gehen trotzdem vor Gericht»

Wildschwein
Legende: Wildschweine verursachen hohe Schäden. Die Frage ist, wer bezahlen muss, die Jäger oder doch nicht? Keystone

Die Jäger sind zufrieden, dass der Beitrag an die Schwarzwildschäden nach oben limitiert wird. «So kann man am Anfang des Jahres einigermassen abschätzen, was einem das Jahr als Jäger kostet», sagt Bruno Born, Präsident Revierjagd Solothurn und damit oberster Jäger im Kanton.

Aber die Grundsatzfrage bleibt. Die Jäger stellen sich auf den Standpunkt, dass ihnen Wildtiere, laut Gesetz, erst dann gehören, wenn sie geschossen worden sind. Die hängige Beschwerde vor Verwaltungsgericht, die sich genau um diese Frage dreht, wird deshalb nicht zurückgezogen.

Lebendige Wildtiere gehören niemandem, deshalb kann auch niemand für die Schäden, die sie anrichten, verantwortlich gemacht werden.
Autor: Bruno Born Oberster Jäger im Kanton Solothurn

Am Ende wird wohl das Bundesgericht entscheiden

Jäger und Kanton gehen davon aus, dass am Ende das Bundesgericht entscheiden wird. Jürg Fröhlicher, Chef des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei sagt: «Es wird wohl ein Musterurteil des Bundesgerichtes geben. Dieses verzögert möglicherweise die Einführung des neuen Jagd- und Fischereigesetztes im Kanton Solothurn, liefert dafür Rechtssicherheit auch für andere Kantone, für die ganze Schweiz.»

Auch neue Regeln für Jagdhunde-Ausbildung

Die Wildschweine sind der wohl strittigste Punkt im neuen Gesetz. Aber im Grunde ist er nur einer von vielen. Neu gelten beispielsweise strengere Regeln für die Ausbildung von Jagdhunden und deren Einsatz. Und auch Rothirsche, Rehe und Biber werden speziell erwähnt.

Video
Die Zukunft der Jagd ist bleifrei
Aus Einstein vom 20.02.2014.
abspielen. Laufzeit 16 Minuten 59 Sekunden.

Jedes Jahr räumen die Jäger zudem bis zu 500 Rehe weg, die auf der Strasse überfahren werden. Und sie regeln die dazugehörigen Formalitäten. Bisher machten sie das ehrenamtlich.

Neu soll es pauschale Entschädigungen geben. Von den Jägerinnen und Jägern wird aber auch mehr verlangt. Sie müssen jährlich mit einer Schiessprüfung ihre Treffsicherheit beweisen. Und bei Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden gelten strengere Vorschriften.

Das neue Gesetz regelt auch den Umgang mit Tierarten wie Rothirsche und Biber, die wieder neu im Kanton leben. Die Revierjagd wird im Solothurnischen beibehalten und die Jagdvereine sollen auch weiterhin primär an Jäger aus dem Kanton Solothurn verpachtet werden.

Das revidierte Gesetz geht nun bis Ende November in die Vernehmlassung.

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