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Aargau Solothurn Sexting: Junger Mann muss in Therapie und Gefängnis

Pornografie, sexuelle Handlungen mit Kindern und Sexting - das Bezirksgericht Zofingen hat am Freitag einen 22-jährigen Mann verurteilt. Er kassierte eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Strafe ist aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.

Das Bezirksgericht Zofingen hat einen 22-jährigen Schweizer verurteilt zu einer unbedingt Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das Gericht hat die Strafe aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.

Junge schaut auf Handy
Legende: Der Verurteilte erpresste Buben mit Nacktbildern: Zwei Mal traf er sich mit seinen Opfern. Colourbox (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung nur dreieinhalb Jahre.

Verurteilt wurde der Mann under anderem wegen verbotener Pornografie, sexuellen Handlungen mit Kindern und Sexting. Der Geständige hatte mehrere Minderjährige via Facebook und «WhatsApp» kontaktiert. Er gab sich als junge und hübsche Frau aus, die auf der Suche sei nach spontanen sexuellen Abenteuern.

Sexuelle Handlungen - nicht nur im Internet

Damit brachte er männliche Jugendliche dazu, Nacktfotos von sich zu machen und ihm zu schicken. Anschliessend drohte er, diese Fotos weiterzuverbreiten, wenn sich die Jugendlichen nicht sexuell mit ihm einliessen.

Ausserdem zwang er in zwei Fällen Minderjährige zu sexuellen Handlungen. Aufgeflogen war er gemäss Staatsanwaltschaft im März 2013. Ein Jugendlicher erstattete damals Anzeige gegen ihn wegen sexueller Nötigung.

Zeitgleich wurden Ermittler der Schweizerischen Koordinationstelle zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität KOBIK auf den Mann aufmerksam. Er hatte im Internet Kinderpornografie verbreitet.

Der 22-jährige befindet sich in einer spezialisierten Einrichtung im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

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