Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass es am 22. Januar in der Waschküche der kantonalen Asylunterkunft unter dem Spital Laufenburg zu einem sexuellen Übergriff kam. Ein 19-jähriger Asylbewerber soll die Türe zur Waschküche von innen abgeschlossen und danach eine Betreuerin bedrängt haben. Unter anderem soll er ihr gezielt zwischen die Beine gegriffen haben. Das Opfer habe sich schliesslich selber aus der Waschküche befreien können, schreibt die Staatsanwaltschaft am Dienstag.
Angeklagter nicht in Haft
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zwölf Monate davon soll der Mann hinter Gitter. Ein Antrag auf Sicherheitshaft wurde vom Zwangsmassnahmengericht abgelehnt, der Mann wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
Auf Anfrage von Radio SRF betonte Aargauer die Staatsanwaltschaft, dass der Mann in eine andere Asylunterkunft verlegt wurde. Diese dürfe er nur in Begleitung verlassen. Weiter gebe es ein Kontaktverbot zum Opfer. Wann es zum Prozes kommt, ist noch offen.