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Aargau Solothurn Solothurn und seine Kunstwerke: Mehr Konzept, weniger Zufall

Der Kanton Solothurn arbeitet ein Konzept aus mit Richtlinien zum Umgang mit Kunstwerken. Das beschloss der Kantonsrat am Mittwoch mit 46 zu 43 Stimmen auf Antrag der FDP-Fraktion.

Die Solothurner FDP begründete ihren Vorstoss mit mehreren Fällen, die in den vergangenen Jahren zu reden gaben (vgl. Radiobeitrag SRF von 2013). Die Beispiele zeigen, wie heikel der Umgang mit Kunstwerken sein kann:

  • An der Pädagogischen Hochschule in Solothurn wurde ein Kunstwerk von Roman Candio demontiert und in den Keller verfrachtet.
  • Am gleichen Ort wurde Robert Müllers Skulptur «Objet Soleure» erst auf private Initiative hin restauriert. Das dauerte sechs Jahre und kostete mehr als die seinerzeitige Anschaffung.
  • An der Kantonsschule Solothurn musste die altersschwache Eisenplastik von Schang Hutter für 75'000 Franken instand gestellt werden.

Knappe Mehrheit

Es sei wichtig, bereits bei der Anschaffung von Kunst klare Vorstellungen über deren Erhalt, Pflege und Lebensdauer zu haben, meinte die FDP. Ansonsten überlasse man den Kulturgüterschutz und die Folgekosten weiterhin dem Zufall.

Der Regierungsrat und eine knappe Mehrheit des Kantonsparlaments sprachen sich für die Ausarbeitung von Richtlinien aus. Neben der FDP waren auch SP und Grüne dafür. CVP und SVP lehnten die Forderung ab. Die Gegner warnten vor Mehrkosten.

Mehrkosten?

Für die Verwaltung des Kunstinventars und die Begleitung von Projekten für Kunst am Bau stehen dem kantonalen Amt für Kultur und Sport derzeit nur 20'000 Franken pro Jahr und 40 Stellenprozente zur Verfügung.

Der zuständige Regierungsrat Remo Ankli (FDP) sagte, mit den Richtlinien würden auch die eventuell entstehenden Mehrkosten aufgezeigt. Man müsse keine Angst vor mehr Bürokratie haben. Es gebe kein neues Gesetz, sondern eine verwaltungsinterne Richtlinie.

Heikle Fragen

Audio
Mehrere Solothurner Skulpturen verschwinden vorübergehend (20.11.2013)
01:35 min
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Die neuen Richtlinien sollen festlegen, wie der Kanton künftig mit den eigenen Kunstwerken umgeht. Geklärt werden soll auch, wie der Kanton die Werke unterhält und fachgerecht lagert.

Zudem sollen die Richtlinien auch Klarheit schaffen bezüglich eines sensiblen Themas: Wann darf Kunst ausgesondert und vernichtet werden? Bei dieser sogenannten Deakzession sind sich Künstler und Kanton zuweilen nicht einig.

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