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Aargau Solothurn Solothurn «zieht die Schraube an» bei der Sozialhilfe

Die Solothurner Regierung will Ausnahmeregelungen im Sozialhilfe-Bereich verschärfen. Sie hat einen Auftrag aus dem Kantonsparlament angenommen. Damit löst sich der Kanton teilweise von den Empfehlungen der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (Skos).

Skos-Richtlinien

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Die SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Es sind Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Die Richtlinien sind nicht verbindlich, sie werden aber von vielen Behörden in ihre Regelwerke (z.B. Verordnungen) aufgenommen.

Solothurn sei ein «Sozial-Schlaraffenland», die Richtlinien der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (Skos) würden die Sozialhilfe «vergolden»: Mit diesen Schlagworten diskutierte der Kantonsrat im März über die Sozialhilfe. Ein FDP-Kantonsrat hatte gefordert, man solle sich deshalb komplett von den nationalen Richtlinien lösen.

Auftrag aus dem Kantonsrat

Der Auftrag aus dem Kantonrat fiel am Schluss etwas moderater aus: Zumindest bei den Ausnahmeregelungen solle man die Schraube etwas anziehen, so die Mehrheit im Parlament.

Dieser Forderung kommt der Regierungsrat nun nach, wie Claudia Hänzi vom Amt für soziale Sicherheit am Dienstag auf Anfrage von SRF bestätigte. Der Regierungsrat ändert deshalb den Paragraph 93 in der Sozialhilfeverordnung.

Gekürzt oder gestrichen werden zum Beispiel:

  • Beiträge für die Betreuung eigener Kinder
  • Beiträge für die Leistung von Freiwilligenarbeit
  • Beiträge für Leute, die nicht an einem Qualifizierungs- oder Integrationsprogramm teilnehmen
  • Zahnbehandlungen (Einführung Selbstbehalt)
  • Entschädigungen für auswärtige Verpflegung

Audio
Solothurn löst sich zum Teil von den Skos-Richtlinien (16.9.2014)
01:23 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 23 Sekunden.

Sozialhilfe-Empfänger erhalten im Kanton Solothurn künftig also weniger Geld. Zumindest, wenn sie bisher von den oben erwähnten Ausnahme-Regelungen (sogenannte «Integrationszahlungen») profitiert haben. Nicht gekürzt wird allerdings der monatliche Grundbeitrag der Sozialhilfe.

Das Ziel ist es, die Sozialhilfe-Empfänger für mehr Eigenleistung zu motivieren.
Autor: Claudia Hänzi Amt für soziale Sicherheit

Mit diesen Anpassungen wolle man Sozialhilfe-Empfänger zu mehr Eigenverantwortung bringen, erklärt Claudia Hänzi. Die Sozialhilfequote - also die Anzahl von Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen ist - könne man mit diesen Massnahmen aber wohl kaum verändern, hiess es bereits in der Kantonsratsdebatte im März.

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