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Spezielle Gemeinderatssitzungen in Corona-Zeiten
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 25.03.2020. Bild: Colourbox
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Solothurner Gemeinderäte Sitzungen per Videotelefon sind nun erlaubt

  • Sitzungen von Gemeinderäten sind im Kanton Solothurn grundsätzlich öffentlich. Dazu gehören Einwohner-, Bürgergemeinde oder Kirchgemeinderäte.
  • Wenn die Räte wegen des Coronavirus nicht mehr im gewohnten Sitzungszimmer tagen können, sind nun andere Varianten erlaubt – ohne Publikum.
  • Der Solothurner Regierungsrat hat eine Notverordnung erlassen, welche Sitzungen per Telefon- oder Videokonferenz erlaubt. Auch Beschlüsse auf dem Zirkularweg per E-Mail oder Post sind möglich.
  • Um das Öffentlichkeitsprinzip zu wahren, darf die Bevölkerung die Gemeinderatsprotokolle einsehen.

Eine Gemeinderatssitzung per Videokonferenz, bei der alle Ratsmitglieder zu Hause sitzen mit genügend Abstand – etwas, das in «normalen» Zeiten im Kanton Solothurn nicht erlaubt ist. Das Coronavirus zwingt die Behörden aber auch hier zu neuen Wegen. Eine Notverordnung der Solothurner Regierung erlaubt es, an Sitzungen «per virtueller Präsenz mittels technischer Hilfsmittel» teilzunehmen. Gemeint sind damit Telefon- oder Videokonferenzen und Chats oder ein Beschluss auf dem Zirkularweg per Brief oder E-Mail.

«Das würden wir Gemeinden normalerweise verwehren», erklärt André Grolimund, Chef des Solothurner Amts für Gemeinden. «In dieser Situation ist das aber ein möglicher Weg.» Das Problem von vielen Leuten auf engem Raum stelle sich vor allem grösseren Gemeinderäten. Kleinere mit drei oder fünf Mitglieder könnten sich anders arrangieren, meint Grolimund. In den letzten Tagen seien viele Anfragen von Gemeinden eingegangen, der Kanton habe deshalb nun gehandelt.

Das Öffentlichkeitsprinzip soll aber auch in aussergewöhnlichen Zeiten gelten. Interessierte können zwar nicht bei den Telefon- oder Videokonferenzen mithören. Sie sollen aber Protokolle solcher Sitzungen einsehen können.

Aufgrund des Coronavirus ist es Solothurner Gemeinden zudem erlaubt, die Rechnungsgemeindeversammlung zu verschieben. Normalerweise muss diese bis Ende Juni stattfinden, nun haben die Gemeinden mehr Zeit.

Zurück zum Alten?

Die Notverordnung des Regierungsrats gilt maximal ein Jahr. Sobald sich die Lage beruhigt hat, wird sie wieder aufgehoben und alles kehrt zum Alten zurück. Wenn Gemeinderatssitzungen am Telefon oder per Video weiter möglich sein sollen, müsste die Politik aktiv werden, so Amtschef Grolimund. Er könne sich vorstellen, dass solche Lösungen im Rahmen der Digitalisierung früher oder später möglich sein könnten, meint er.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 25.3.2020, 6:32 Uhr;

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