In einem Volksauftrag forderten 144 Bürgerinnen und Bürger, dass die Gerichte im Kanton Solothurn ihre Urteile nach den Verhandlungen öffentlich beraten sollen. So müssten die Richterinnen und Richter die Urteilsbegründungen und ihre Meinungen dazu mündlich den einzelnen Bürgern mitteilen.
Das sei keine gute Idee, befand eine Mehrheit des Solothurner Kantonsrates. Mit 73 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte das Kantonsparlament den Volksauftrag ab. Namens der Justizkommission führte Karin Kissling aus, dass von öffentlichen Urteilsberatungen kein Qualitätsgewinn erwartet werden dürfe.
Einzelne Richter könnten unter Druck stehen, was die richterliche Unabhängigkeit gefährden könnte, hiess es im Parlament ebenfalls. Die Richterinnen und Richter müssten sich untereinander austauschen können.
Ebenfalls abgelehnt hat der Solothurner Kantonsrat einen zweiten Volksauftrag desselben Verfassers. Dieser verlangte, dass alle Mitglieder der Kollegialbehörden in Justiz und Verwaltung ihre Entscheide mitunterzeichnen müssen.