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Aargau Solothurn Solothurner Regierung will kein Konkurrenzverbot für Ehemalige

Noch als Solothurner Finanzdirektor hatte sich Christian Wanner im Sommer zum Verwaltungsratspräsidenten der Spitalgruppe Genolier wählen lassen. Der Wechsel zur Konkurrenz der kantonseigenen Spitäler AG löste Kritik aus. Die neue Regierung sieht jetzt aber trotzdem keinen Grund zum Handeln.

Seit dem 1. August 2013 ist Alt Regierungsrat Christian Wanner Verwaltungsratspräsident der Waadtländer Spitalgruppe Genolier. Zu dieser gehören unter anderem die Klinik im Park in Rothrist und die Obach-Klinik in Solothurn.

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Kein Konkurrenzverbot im Kanton Solothurn (04.11.13)
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Praktisch über Nacht hatte Wanner damit zur Konkurrenz der kantonseigenen Solothurner Spitäler AG gewechselt. Als Finanzdirektor hatte er, zusammen mit den anderen Regierungsräten, den Kanton als Alleinaktionär an der Generalversammlung vertreten.

Christian Wanner ist ungefährlich

Die Solothurner SP hatte Christian Wanner für den Wechsel scharf kritisiert. «Wir vermissen in dieser Angelegenheit jegliche Moral gegenüber dem langjährigen Arbeitgeber, dem Kanton Solothurn», liess die Partei verlauten. Zudem verlangte sie vom neuen Regierungsrat Auskunft darüber, ob Wanner mit seinem Insiderwissen der Solothurner Spitäler AG schaden könne.

Die Regierung nimmt nun Stellung zum SP-Vorstoss, und sieht die Angelegenheit nicht so dramatisch. Christian Wanner habe nicht sehr tiefe Einblicke in die Spitäler AG gehabt, insbesondere habe er keine Einzelheiten der Geschäftsführung gekannt. Die Regierung erachtet deshalb «die Möglichkeit als äusserst gering», dass Christian Wanner über Informationen verfüge, welche er zum Schaden der Solothurner Spitäler verwenden könnte.

Regierung hält Konkurrenzverbot für unverhältnismässig

Die Einführung eines Konkurrenzverbotes für abtretende Regierungsräte und Kaderleute lehnt die Solothurner Regierung als «unverhältnismässig» ab. Unter anderem würden sich dadurch die Anstellungsbedingungen verschlechtern, es wäre schwieriger, gute Leute für Chefposten zu finden.

«Wenige Fälle rechtfertigen aus unserer Sicht eine gesetzgeberische Aktivität für alle scheidende Regierungsmitglieder und Kadermitarbeitenden nicht», schreibt die Regierung weiter. Anders ausgedrückt: Der Job-Wechsel von Christian Wanner ist ein Einzelfall, aus dem keine «Lex Wanner» abgeleitet werden soll.

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