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Integration von Ausländern Solothurner Regierung will Stimmrecht für Ausländer in Gemeinden

Die Solothurner Regierung unterstützt einen Volksauftrag, der die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene fordert. Die Gemeinden sollen aber selbst entscheiden können. Ausländer könnten so in die politische Verantwortung integriert werden, findet die Regierung.

Der Regierungsrat soll die Rechtsgrundlagen so anpassen, dass Gemeinden auf kommunaler Ebene das Ausländerstimmrecht einführen können.

Nicht der erste Versuch

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  • 1997 wurde die Volksinitiative «zäme läbe - zäme wähle» deutlich abgelehnt. Die Initiative forderte ein generelles Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene.
  • 2005 verwarf das Solothurner Stimmvolk die Teilrevision des Gemeindegesetzes mit 60:40 Prozent. Hier ging es um ein freiwilliges Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene.

Das Ausländerstimmrecht soll für «volljährige niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis C)» gelten, heisst es im Volksauftrag. Ausländerinnen und Ausländer könnten somit in den Gemeinden an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen - und sie können sich auch in Ämter in der Gemeinde wählen lassen.

Im Kanton Solothurn sind bereits mehrere Versuche, das Ausländerstimmrecht einzuführen, gescheitert (siehe Kasten). Der aktuelle Volksauftrag ist der erste Vorstoss zum Thema seit der Abstimmung von 2005.

Regierung sieht Vorteile

Die Regierung nimmt den Volksauftrag wohlwollend entgegen. Sie betont in ihrer Antwort darauf, dass «niedergelassene» Ausländer solche seien, «die seit Jahren in einer Solothurner Gemeinde leben oder gar hier geboren wurden».

Diesen Ausländern das Ausländerstimmrecht zu erteilen, hätte folgende Vorteile, findet die Regierung:

  • Es biete den Einwohnergemeinden Chancen, Ausländerinnen und Ausländer in die politische Verantwortung zu integrieren.
  • Zudem würden die Ausländerinnen und Ausländer den Kandidatenkreis bei kommunalen Wahlen erweitern. Gemeinden hätten also eine grössere Auswahl für die Besetzung von politischen Ämtern.

Der Volksauftrag wird nun im Kantonsrat beraten. Sollte er anschliessend tatsächlich umgesetzt werden, wäre es jeder Gemeinde selbst überlassen, das Ausländerstimmrecht einzuführen. Es sei nicht so, «dass allen Ausländerinnen und Ausländern in den Einwohnergemeinden generell das Stimmrecht gewährt wird», hält die Solothurner Regierung fest.

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