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Nach der Steuerreform ist vor der Steuerreform
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.05.2019. Bild: SRF
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Solothurner Steuerreform Und schon geht das Hickhack wieder los

Die Solothurner Regierung will eine neue Steuerreform. Die Vorstellungen darüber gehen aber bereits wieder auseinander.

Weitere Diskussionen: Nach dem knappen Ergebnis vom Sonntag scheint klar: Die Solothurner wollen durchaus, dass die Unternehmenssteuern im Kanton sinken, einfach nicht gleich auf 13 Prozent. Deshalb will die Regierung schon in den nächsten Tagen einen neuen Vorschlag bringen.

Nach der Steuerreform ist also vor der Steuerreform – und vor erneut hitzigen Diskussionen. Kaum war das Abstimmungsergebnis am Sonntagabend halbwegs verdaut, wurde schon die Debatte darüber losgetreten, was eine neue Steuerreform beinhalten soll. Und bereits gehen die Vorstellungen wieder meilenweit auseinander.

Streitpunkt Steuersatz: Nachdem das Volk eine Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Firmen von heute 21 Prozent auf 13 Prozent abgelehnt hat, verlangen linke Parteien nun eine Senkung auf 16 bis 18 Prozent. Der Wirtschaftsverband Handelskammer hingegen winkt ab: Bei 16 Prozent mache die Wirtschaft nicht mit, die Steuern müssten tiefer sinken.

Streitpunkt flankierende Massnahmen: Linke Parteien wollen, dass auch eine neue Steuerreform wieder Elemente wie eine höhere Vermögenssteuer oder eine Entlastung für tiefe Einkommen enthält und die Wirtschaft Gegenfinanzierungen leistet. Der Finanzdirektor hingegen winkt ab: Bei 16 Prozent dürfe man nicht die gleich hohe Gegenfinanzierung erwarten.

Es soll schnell gehen: Dem erneuten Hickhack zum Trotz: Die Regierung will schnellstmöglich eine neue Steuervorlage zimmern, damit diese auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.

Ein sportliches, aber nicht unmögliches Unterfangen. Präsentiert die Regierung wie angekündigt ihren Vorschlag in den nächsten Tagen, kann das Parlament die neue Steuerreform im September beschliessen. Eine Volksabstimmung könnte dann – im Falle eines fakultativen Referendums – im Februar stattfinden und die Steuerreform rückwirkend auf Januar in Kraft gesetzt werden.

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