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Sollen auch ohne Wirtepatent drinliegen: Würste vom Vereinsbeizli.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 28.04.2020. Bild: imago
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Solothurner Wirtschaftsgesetz Fürs Vereinsbeizli brauchts bald kein Wirtepatent mehr

  • Wer im Kanton Solothurn ein Vereinslokal führt, benötigt seit vier Jahren ein Wirtepatent.
  • Nachdem bereits das «Ende der Vereinsbeizli» beschworen wurde, legt die Regierung nun eine Gesetzesänderung vor.
  • Darin ist geregelt, dass sogenannte Kleinstbetriebe kein Wirtepatent mehr benötigen.
  • Als Kleinstbetriebe gelten Gastrobetriebe, die nur ein kleines Angebot und eingeschränkte Öffnungszeiten haben.

Eigentlich waren Take-Away-Stände und Döner-Läden im Visier der Solothurner Gesetzesmacher als 2016 das neue Wirtschaftsgesetz in Kraft trat. Fortan sollten auch kleine Gastrobetriebe ein Wirtepatent vorweisen müssen.

Bald stellte sich aber heraus, dass von der neuen Regel auch Clublokale betroffen sind. Ein Obligatorium für einen Kurs, der 20 Halbtage dauert und fast 4000 Franken kostet, um ein Vereinsbeizli zu führen – das war dem Kantonsparlament zu viel. Es überwies eine Motion von Matthias Borner (SVP), der dies wieder ändern wollte.

Betriebsbewilligung bleibt

Nun hat der Solothurner Regierungsrat das Wirtschaftsgesetz geändert und die entsprechende Passage präzisiert. Ausgenommen von der Wirtepatentpflicht sind demnach Kleinstbetriebe, wenn sie nur ein beschränktes Angebot und eingeschränkte Öffnungszeiten haben.

Weiterhin benötigen aber auch Vereinsbeizli eine Betriebsbewilligung und sie müssen sich an die Hygieneregeln halten – genauso wie alle anderen Gastrobetriebe. Die Pflicht für ein Wirtepatent entfällt aber. Die Vereinsbeizli können also weiter ihre Würste und Biere anbieten, ohne, dass der Betreiber ein teures Patent erwerben muss.

Das geänderte Wirtschafts- und Abgabengesetz kommt nun in den Kantonsrat.

Wirtepatent erst während Betrieb

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Eine weitere Änderung des Wirtschaftsgesetzes betrifft ebenfalls das Wirtepatent. Bisher musste, wer ein Restaurant eröffnen wollte, bereits im Besitz des Wirtepatents sein. Neu soll man den nötigen Kurs auch berufsbegleitend im ersten Betriebsjahr absolvieren können.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 29.04.2020, 6:31 Uhr;

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