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Wettinger Gemeindammann erklärt, warum Volk nicht gefragt wurde
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 30.04.2019. Bild: SRF
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Sportzentrum Tägerhard Gemeinderat Wettingen spricht 5 Millionen in Eigenregie

Die Sanierung des «Tägi» Wettingen wird teurer. Der Gemeinderat hat das nötige Geld bewilligt, ohne das Volk zu fragen.

Das Sanierungsprojekt: Das Sport- und Erholungszentrum Tägerhard in Wettingen wird für rund 47 Millionen Franken umgebaut. Diesen Kredit hat zuerst der Einwohnerrat und anschliessend das Stimmvolk in einer Urnenabstimmung Ende 2016 bewilligt. Der Spatenstich für das neue «Tägi» erfolgte im Frühling 2018, die gesamte Anlage soll Anfangs 2020 saniert sein.

Die Projektänderung: Nun gibt es allerdings Änderungen am Sanierungsprojekt. Bereits vor dem Spatenstich, im Oktober 2017, habe man gemerkt, dass es am Projekt Änderungen brauche, teilt der Wettinger Gemeinderat (Regierung) mit. Nach einer Hallenbad-Sanierung in Zürich seien dort Keramikkacheln ins Becken gefallen, als dieses wieder mit Wasser befüllt wurde. Das wolle man in Wettingen vermeiden.

Das ist das «Tägi»

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Das Tägerhard in Wettingen ist laut eigenen Angaben eines der grössten Sport- und Kulturzentren der Schweiz. Die Anlage wurd 1974 eröffnet. Im Tägi gibt es ein Hallen- und ein Freibad, eine Sauna, ein Fitnescenter sowie zwei Eisfelder, eine Sporthalle und eine Minigolfanlage. Die Anlage gehört der Gemeinde Wettingen.

Die Mehrkosten: Wegen dieser Projektanpassungen wird die Tägi-Sanierung nun teurer als die bewilligten 47 Millionen Franken – und zwar um rund 5 Millionen. Diese Summe müsste eigentlich das Parlament und das Stimmvolk bewilligen. Sie übersteigt die übliche Kompetenz des Gemeinderats. Dieser demokratische Prozess hätte allerdings zu Verzögerungen geführt, so der Gemeinderat. Das Bad hätte unsaniert mit Wasser befüllt werden müssen, Kacheln hätten sich wie in Zürich lösen können.

Der Gemeinderatsentscheid: Um für die Beckensanierung die benötigten Mittel zu haben, hat der Gemeinderat einen Zusatzkredit genehmigt – ohne das Parlament oder das Volk zu fragen. Das sei laut dem Aargauer Gemeindegesetz möglich, erklärt Gemeindeamman Roland Kuster. Das Vorgehen sei demokratisch legitimiert. Man sei so vorgegangen, um zusätzlichen Schaden abzuwenden. Zuvor habe man alle Risiken abgewogen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats könnte laut Kuster Beschwerde erhoben werden.

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