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Fernwärme-Zwang Stadt Solothurn darf vorschreiben, wie man zu heizen hat

Darf eine Gemeinde den Hausbesitzern vorschreiben, wie sie heizen müssen, ob mit Öl, Gas oder Fernwärme? Ja, sagt jetzt das Solothurner Verwaltungsgericht. Es weist die Beschwerden gegen den Fernwärme-Zwang der Stadt Solothurn ab. Das letzte Wort ist damit aber möglicherweise noch nicht gesprochen.

Schon seit Jahren fragen sich Hausbesitzer in der Stadt Solothurn, ob ein Fernwärmezwang für gewisse Quartiere zulässig ist oder nicht.

2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Solothurn den Masterplan Energie und damit einen Fernwärmezwang beschlossen. Demnach müssen Grundeigentümer in bestimmten Stadtgebieten bei Neubauten oder neuen Heizungen ab 10 Kilowatt zwingend Fernwärme nutzen. Ausser, sie finden eine andere erneuerbare Energie, die günstiger ist.

Der Kampf

Die Firma «Regio Energie», die der Stadt gehört, hatte daraufhin begonnen, kilometerlange Fernwärme-Leitungen in Solothurn zu verbauen. Zugleich begann aber auch ein juristischer Kampf. Vier Grundeigentümer machten Beschwerde gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Erschliessungsplan – bislang erfolglos:

  • 2014 weist der Gemeinderat die Einsprachen gegen den Erschliessungsplan ab.
  • 2016 weist der Solothurner Regierungsrat die Beschwerden gegen den Entscheid des Gemeinderats ab.
  • 2017 entscheidet das kantonale Verwaltungsgericht: Der Fernwärme-Zwang ist zulässig.

Das Solothurner Fernwärmenetz

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Seit 2007 nutzt die Regio Energie die überschüssige Wärme der Kehrichtverbrennungsanlage Kebag in Zuchwil. Bereits hat sie über 23 Kilometer Leitungen verbaut. Die Fernwärme wird in Form von heissem Wasser (80 bis 130 Grad) zu den Endverbrauchern geleitet. Das abgekühlte Wasser fliesst dann über ein zweites Rohr in in die Fernwärmezentrale zurück.

Das Urteil

Auch vor dem Verwaltungsgericht sind die Beschwerdeführer nun abgeblitzt. Das höchste Gericht des Kantons kommt in seinem Urteil vom 15. März 2017 zum gleichen Schluss, wie zuvor schon der Regierungsrat:

  • Das kantonale Energiegesetz sehe ausdrücklich vor, dass Gemeinden für bestimmte Gebiete die Energieversorgung regeln, indem bestimmte Energieträger vorgeschrieben werden können.
  • Die Nutzung ohnehin vorhandener Wärme als Energieträger stehe im öffentlichen Interesse. Auch ein Anschlusszwang sei von öffentlichem Interesse. Damit werde sichergestellt, dass sich die Investition des Gemeinwesens amortisiere.
  • Die staatliche Intervention in die Eigentumsfreiheit sei verhältnismässig. Der bestimmungsgemässe Gebrauch eines Grundstücks werde weder verunmöglicht noch stark erschwert. Und die Anschlusspflicht gelte nicht generell, sondern «nur» bei Neubauten oder beim Ersatz der Heizung.

Die Reaktionen

Die Stadt Solothurn zeigt sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichts: «Im Hinblick auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung der Stadt ist dieses Urteil sehr erfreulich.»

Weniger Freude haben die Hausbesitzer, welche Beschwerde gemacht hatten. Sie müssen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Ihr Anwalt Dominik Strub sagt auf Anfrage von SRF, ein Weiterzug sei nicht auszuschliessen, da es zu einem solchen Fall noch gar kein Urteil des Bundesgerichts gebe.

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