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Steuervorlage 17 Aargau sieht kaum Spielraum für Steuersenkung bei Unternehmen

Plakate Unternehmenssteuerreform
Legende: Neuer Anlauf zu einer Steuerreform: Aargauer Regierung skizziert ihre Vorstellungen. Keystone

Der Aargauer Regierungsrat fordert bei der Umsetzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Steuervorlage 17 einen höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Für Steuersenkungen bei den Unternehmen im Kanton sieht der Regierungsrat wenig Spielraum.

Der Anteil bei der direkten Bundessteuer solle auf 21,2 Prozent erhöht werden und nicht wie vom Bund vorgeschlagen auf 20,5 Prozent, sagte Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) am Donnerstag vor den Medien in Aarau.

Die privilegierte Dividendenbesteuerung solle bei den Kantonen höchstens 60 Prozent betragen. Der Bundesrat will bei Bund und Kantonen eine Mindestmarke von 70 Prozent. Im Aargau beträgt diese Besteuerung derzeit nur 40 Prozent.

Die Steuervorlage des Bundes werde als grundsätzlich gangbarer Weg erachtet, betonte Dieth. Wenn die Steuervorlage 17 nach dem Vorschlag des Bundesrats umgesetzt wird, fährt der Aargau unter dem Strich einen Fehlbetrag von 7 Millionen Franken ein.

Kaum tiefere Gewinnsteuern

Wie der Aargau die Steuerreform 17 umsetzen will, zeichnet sich langsam ab. Die Entlastungen für die Unternehmungen sollen gemäss Finanzdirektor nur so weit gehen, dass die Reform für den Kanton und die Gemeinden tragbar bleibt. Die Entlastungen sollten nicht auf Kosten der natürlichen Personen gehen.

Eine Umsetzung der neuen Sonderregelungen führt gemäss Dieth zu geringeren Mindereinnahmen als eine grössere Senkung des Gewinnsteuertarifs. Deshalb soll der Handlungsspielraum bei den neuen Sonderregelungen voll ausgeschöpft werden.

Bei der Patentbox soll eine Entlastung von 90 Prozent und bei der Forschung und Entwicklung ein zusätzlicher Abzug von 50 Prozent gewährt werden. Bei einer allfälligen Entlastung des Gewinnsteuertarifs sei eine weitere Gegenfinanzierung notwendig. Fest stehe, dass der Handlungsspielraum des Aargaus für die Senkung der Gewinnsteuern gering sei, hiess es.

Geringer Handlungsspielraum

Für einen Grosskanton wie den Aargau seien Tarifsenkungen mit hohen Mindererträgen verbunden, führte der Finanzdirektor aus. Während ein kleiner Kanton solche Ausfälle mit wenigen neuen Ansiedlungen kompensieren könne, sei eine solche Kompensation für den Aargau nicht möglich. Es müssten unrealistisch viele neue Firmen in den Kanton ziehen.

Der Steuerwettbewerb spiele sich vor allem bei den gewinnstarken Unternehmen ab. Reduziere der Aargau die Gesamtsteuerbelastung der oberen Tarifstufe um ein Prozent, so ergäben sich Mindereinnahmen von 30 Millionen Franken für den Kanton und 13 Millionen für die Gemeinden. «Aus diesen Gründen wird es für den Aargau sehr schwierig, im Steuerwettbewerb mitzuhalten», sagte Dieth.

Anders als beim Bund oder in den Kantonen Zug, Basel-Stadt oder Genf gibt es im Aargau relativ wenige Statusgesellschaften. Es sind nur 620 der 24'784 juristischen Personen. Die Statusgesellschaften liefern dem Kanton 18 Millionen Franken Steuern pro Jahr ab, während die ordentlichen Gesellschaften 449 Millionen Franken Steuern bezahlen.

Für den Aargau steht es gemäss Regierungsrat nicht im Vordergrund, die Statusgesellschaften zu retten. Es gehe vielmehr darum, die heute ordentlich besteuerten Unternehmen weiterhin im Aargau zu halten. Dieth kann sich vorstellen, dass der Steueransatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen tieferen Gewinn einfahren, reduziert wird.

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