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Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung
Aus Schweiz aktuell vom 08.10.2015.
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Aargau Solothurn Strafverfahren: Gemeindeammann von Wohlen wird angeklagt

Der Wohler Gemeindeammann Walter Dubler ist von der Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs angeklagt worden. Ihm drohen eine Geldstrafe und eine Busse.

Dem Gemeindeammann von Wohlen wird vorgeworfen, sich von 2014 bis Mitte 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt zu haben. Er wird gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft verdächtigt, die Mitarbeiter der Wohler Finanzverwaltung angewiesen zu haben, 4125 Franken aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse einzubezahlen.

Porträt von Walter Dubler
Legende: Der Wohler Gemeindeammann Walter Dubler wird nun offiziell wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrug angeklagt. zvg

Dubler soll die Zahlung in seiner Funktion als Gemeindeammann, und somit als direkter Vorgesetzter, ohne Beschluss des Gemeinderates, veranlasst haben. Den Betrag hat der Gemeindeammann der Gemeinde Wohlen inzwischen zurückbezahlt.

Dublers Bruttojahreslohn war nach einem Beschluss des Einwohnerrates der Gemeinde Wohlen auf Anfang 2014 gekürzt worden. Der Gemeinderat habe aber nie beschlossen, dass sich die Gemeinde freiwillig an den Arbeitgeberbeiträgen des Beschuldigten in dessen Pensionskasse beteiligt, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Donnerstag.

Geldstrafe und Busse gefordert

Walter Dubler wird noch ein zweites Delikt zur Last gelegt. Er war Vertreter seiner Gemeinde im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal. Für diese Tätigkeit erhielt er seit 2010 zusätzlich zur pauschalen Entschädigung und zu den Spesen Sitzungsgelder in Höhe von 2840 Franken.

Den Erhalt dieser Sitzungsgelder soll Dubler der Gemeinde Wohlen verschwiegen haben. Das Gemeindereglement sieht aber laut Staatsanwaltschaft vor, dass Entschädigungen für Nebenämter, die im Zusammenhang mit einem Amt erfolgen, der Gemeinde Wohlen abgeliefert werden müssten.

Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Delikte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von 5000 Franken. Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten stattfindet, steht derzeit noch nicht fest.

Keiner Schuld bewusst

Der angeklagte Walter Dubler selber sieht kein Fehlverhalten. In einer schriftlichen Stellungnahme vom Donnerstag teilt er über seinen Anwalt mit, er bestreite sämtliche Vorwürfe.

Die Gemeinde Wohlen hat indes an einer extra einberufenen Medienkonferenz angekündigt Massnahmen zu treffen und die Aufgabenverteilung im Gemeinderat für die momentane Situation zu überprüfen.

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