Zum Inhalt springen
Betreibungsamt, Ordnerwand
Legende: Aargauer Gemeinden, darunter Niederrohrdorf, haben sich bis vor Bundesgericht gegen eine einheitliche Software gewehrt. Keystone

Aargau Solothurn Streit um Betreibungssoftware im Aargau: Parlament entscheidet

Niederrohrdorf und Spreitenbach zum Beispiel haben sich bis vor Bundesgericht dagegen gewehrt, dass sie eine einheitliche Betreibungssoftware einführen müssen. Die Leitung der Aargauer Gerichte hatte die Gemeinden dazu verpflichtet. Nun hilft das Aargauer Parlament denGemeinden.

Das Seilziehen zwischen den Aargauer Gemeinden und der kantonalen Justizleitung um die Einführung einer einheitlichen Software für die Betreibungsämter ist vorerst entschieden. Der Aargauer Grosse Rat überwies am Dienstag knapp eine Motion, wonach die Gemeinden bei der Wahl der Software künftig frei sein sollen.

Gericht verlangt einheitliche Lösung

Betreibungsamt-Schalter
Legende: Einheitlichen Software für die Betreibungsämter im Aargau? Das Parlament sieht es anders als das Gericht. Keystone

Die Leitung der Aargauer Gerichte hatte die Gemeinden dazu verknurrt, eine Einheitssoftware zu kaufen und einzuführen. Dagegen hatten sich mehrere Gemeinden bis vor Bundesgericht gewehrt - allerdings ohne Erfolg, weil sich das Bundesgericht dafür nicht zuständig erklärte.

Deshalb wählten eine ganze Reihe von Gemeindevertretern im Grossen Rat den Weg über einen politischen Vorstoss. Die Meinungen im Kantonsparlament über die Einheitssoftware waren gespalten. Diese wurde einerseits als gut und praktikabel bezeichnet.

Andere Redner sprachen von Mängeln beim Programm und pochten auf die Gemeindeautonomie. Die Regierung stellte sich hinter die Justizleitung und war gegen die Motion. Es gebe viele gute Gründe für eine einheitliche Software, argumentierte Obergerichtspräsident Guido Marbet. Vor allem die Schulung und der Erfahrungsaustausch seien so gewährleistet.

Parlament stellt sich (knapp) hinter Gemeinden

Der Grosse Rat entschied sich knapp für die Anliegen der Gemeinden und überwies die Motion mit 67 zu 64 Stimmen. Damit erhielt die Regierung den Auftrag für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Meistgelesene Artikel