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Aargauer Gericht hat keine gesundheitlichen Bedenken (29.06.2015)
Aus Regi AG SO vom 29.06.2015.
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Aargau Solothurn Streit um Kind: Aargauer Obergericht hält Rückführung für möglich

Der Fall beschäftigt die Gerichte und Medien seit Längerem. Ein Aargauer hielt sich im Juni 2014 mit seinem Kind in der Schweiz auf. Danach brachte er es nicht mehr zurück nach Mexiko zur Mutter. Nun sagt das Aargauer Obergericht, dass das Kind gesundheitlich gesehen zurückgeführt werden kann.

Vorgeschichte

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  • Das Mädchen lebt seit Geburt in Mexiko. Im Oktober 2013 trennten sich die Eltern.
  • Im Juni 2014 kam der Aargauer Vater mit seiner Tochter in die Ferien in die Schweiz. Er brachte sie nicht mehr nach Mexiko zurück.
  • Die Mutter wandte sich ans Aargauer Obergericht. Dieses lehnte eine Rückführung ab. Das Bundesgericht hingegen gab ihr Recht.

Der Aargauische Vater, der sein Kind nach den Ferien nicht nach Mexiko zurückgebracht hatte, hat sich vor Obergericht gewehrt. Er will nicht, dass die 9-Jährige nach Mexiko zur Mutter zurückkehrt.

Er beantragte per Gesuch beim Aargauischen Obergericht, dass die vom Bundesgericht angeordnete Rückführung zu verweigern sei. Das Kind sei gesundheitlich gefährdet, so sein Argument. Nun hat das Obergericht entschieden: das Kind muss zurück nach Mexiko. Es sei reisefähig und gesundheitlich fit für die Reise, sagt ein psychiatrisches Gutachten.

Mediation zwischen Eltern fehlgeschlagen

Das Aargauer Obergericht versuchte zwischen den beiden Elternteilen des Mädchens zu vermitteln. Vergebens, teilt das Obergericht nun mit. Man habe keine gemeinsame Lösung gefunden.

Der Entscheid des Obergerichts ist allerdings noch anfechtbar. Das Bundesgericht müsste dann erneut entscheiden.

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