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Aargau Solothurn Streit um Medikamentenabgabe kommt im Aargau vors Volk

Das Aargauer Kantonsparlament will im Grundsatz daran festhalten, dass Ärzte den Patienten keine Medikamente abgeben dürfen. Der Grosse Rat lehnt eine Initiative ab, die dies ändern will. Aber auch eine Gegeninitiative der Apotheker hat keine Chance. Nun muss das Volk entscheiden.

Alle Fraktionen sprachen sich am Dienstag im Grossen Rat gegen die zwei Volksinitiativen aus. Sie folgten damit den Anträgen des Regierungsrates. Der Grosse Rat lehnte die Initiative der Ärzte mit 107 zu 18 Stimmen ab, die Initiative der Apotheken mit 111 zu 13 Stimmen.

Gegenvorschlag keine Option

Audio
Barbara Mathys im Gespräch mit Grossrats-Reporterin Christiane Büchli (19.03.2013)
06:10 min
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 10 Sekunden.

Im Aargau tobt ein Zwist zwischen Ärzten und Apotheken über die Abgaben von Medikamenten. Die Ärzte wollen das kantonale Selbstdispensationsverbot per Volksinitiative aufheben. Die Apotheker wollen mit ihrer Volksinitiative das geltende Abgabeverbot in der Kantonsverfassung verankern.

Das Parlament lehnte zuvor einen Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP sehr deutlich ab, wonach die Regierung zu den Initiativen einen Gegenvorschlag ausarbeiten sollte. Es bestehe die Gefahr, dass das Volk zu beiden Initiativen Ja sage, hiess es.

Apothekerinitiative hätte Vorrang

Die Argumente gegen die Begehren im Parlament waren über die Parteigrenzen hinweg weitgehend identisch: Das Problem des Hausärztemangels solle nicht mit der Selbstdispensation gelöst werden, hiess es. Vor allem Spezialärzte würden von einer Medikamentenabgabe profitieren.

Emotionale Diskussion

«Was dient dem Patienten? Wo geht es nur ums Geld? Und muss man ein Apothekensterben befürchten?». Solche und ähnliche Fragen gaben im Grossen Rat viel zu reden. Die Diskussion ist emotional und betrifft praktisch jeden und jede.

Das Hauptargument gegen die Initiative der Apotheker war, dass das Verbot der Medikamentenabgabe in der Kantonsverfassung verankert werden soll. Dies führe dazu, dass die geltende Regelung später nur schwer geändert werden könne.

Falls das Volk beiden Initiativen zustimmt, so wird das Begehren der Apotheker Vorrang haben. Diese Initiative will eine Änderung der Kantonsverfassung, während das Begehren der Ärzte auf eine Gesetzesrevision abzielt.

Thema bewegt

Im April 2011 hatte der Aargauische Ärzteverband seine Volksinitiative «Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe» eingereicht. Rund 8000 Stimmberechtigte unterzeichneten das Begehren.

 Als Reaktion auf dieses Anliegen reichte der Aargauische Apothekerverband im September 2011 seine Volksinitiative «Miteinander statt Gegeneinander» ein. Mehr als 45'000 Stimmberechtigte unterzeichneten das Begehren.

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