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Täter oder nicht? Der Verhaftete im Fall Winznau hat sein Aussageverhalten geändert.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 28.11.2019. Bild: Keystone
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Tötungsdelikt Winznau Anklage wegen Mordes, aber Mann gibt Tat nicht mehr zu

  • Im Juli 2016 fand die Polizei in Winznau einen toten Mann in einer Wohnung.
  • Kurz darauf konnte sie einen Tatverdächtigen festnehmen. Er soll den Mann mit mehreren Schüssen getötet haben und auf zwei weitere Personen geschossen haben.
  • Die Solothurner Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage wegen Mordes und mehrfacher versuchter vorsätzlichter Tötung.
  • Der 42-Jährige ist nicht geständig. 2016 hatte er die Tat noch zugegeben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der mutmassliche Täter in der Wohnung mehrere Schüsse auf den dort anwesenden Mann abgegeben hat. Dieser wurde tödlich verletzt. Zudem soll der Beschuldigte auf zwei weitere Personen in der Wohnung geschossen haben. Er hat sie aber nicht getroffen.

«Besonders skrupellos»

Der Mann habe besonders skrupellos und egoistisch gehandelt, sagt die Solothurner Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF. Sie geht davon aus, dass sich der mutmassliche Täter und das Opfer nicht gekannt haben. Der Angeklagte habe es vermutlich auf eine andere Person abgesehen, es könne sich um eine Verwechslung handeln.

Nach der Tat hatte der Beschuldigte noch alles zugegeben. Nun sei er aber «nicht geständig», schreibt die Staatsanwaltschaft. Auf Anfrage heisst es, der Beschuldigte habe sein Aussageverhalten geändert. Trotzdem befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. Der Gerichtstermin ist noch nicht bekannt.

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