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Totes Kleinkind in Breitenbach Anklage gegen Vater wegen vorsätzlicher Tötung

  • Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung erhoben.
  • Der heute 32-Jährige soll seinen Sohn erstickt haben. Zudem soll er seine Tochter mehrfach heftig geschüttelt und so ihren Tod in Kauf genommen haben.
  • Der Mann, der während mehrerer Monate in Untersuchungshaft sass, bestreitet die Vorwürfe.

Die Eltern meldeten Ende Juli 2010 über den Notruf, dass ihr Säugling akute Atemnot habe. Ambulanz, Rettungsflugwacht und Polizei rückten sofort aus. Die Reanimationsversuche glückten jedoch nicht: Das Kleinkind verstarb kurz darauf in der Elternwohnung in Breitenbach.

Ein von der Solothurner Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes rechtsmedizinisches Gutachten kam zum Schluss, dass ein Erstickungstod im Vordergrund stand und das Kind mehrere Verletzungen aufwies. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daher Anfang Dezember 2010 gegen die Eltern ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung.

Zweiter Vorfall in anderem Kanton

Rund eineinhalb Jahre später wurde das Paar - inzwischen im Kanton Basel-Landschaft wohnend - Eltern einer Tochter. Auch bei ihr stellten Ärzte in der Folge verschiedene Verletzungen fest, die auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeuteten. Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft eröffneten daher ein Strafverfahren gegen die Eltern wegen schwerer Körperverletzung.

Verfahren gegen Mutter eingestellt

Die Strafuntersuchung gegen die Mutter wurde im September 2017 eingestellt. Die Solothurner Staatsanwaltschaft, die das Verfahren übernahm, ging davon aus, dass der Mutter kein strafbares Verhalten bezüglich des Todes ihres Kindes nachgewiesen werden kann. Gegen den Vater ermittelte sie jedoch weiter.

Audio
Vater muss vor Gericht
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 16.08.2018.
abspielen. Laufzeit 57 Sekunden.

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