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Neues Solothurner Polizeigesetz trotz Kritik klar bewilligt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 06.05.2020. Bild: Keystone
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Umstrittenes Polizeigesetz Mehr Kompetenzen für Solothurner Polizei bewilligt

Nach hitzigen Diskussionen im Vorfeld hat das Kantonsparlament das neue Polizeigesetz am Mittwoch deutlich gutgeheissen.

Die Kritik war laut und heftig als die Solothurner Regierung Ende 2019 den Entwurf für ein neues Polizeigesetz präsentierte. Von der Errichtung eines Polizeistaates war die Rede, von verdeckter Massenüberwachung und Aushebelung der Grundrechte. Grosse Vorbehalte gegenüber der Gesetzesrevision meldeten vor allem der Solothurner Anwaltsverband und die FDP an. Die Regierung jedoch hatte für die Kritik kein Gehör und hielt nach der Vernehmlassung an ihren Vorschlägen für einen Ausbau der polizeilichen Kompetenzen fest.

Am Mittwoch nun hat das Solothurner Kantonsparlament das neue Polizeigesetz deutlich bewilligt. Nachdem ein Rückweisungsantrag der FDP zu Beginn der Sitzung gescheitert war, ging die Detailberatung rasch über die Bühne, grössere Änderungen gab es nicht mehr und in der Schlussabstimmung gab es nur noch vereinzelte Gegenstimmen. Sofern niemand das Referendum ergreift, erhält die Solothurner Polizei mit dem neuen Gesetz schon bald deutlich mehr Kompetenzen.

Die umstrittensten Änderungen im neuen Solothurner Polizeigesetz

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  • Ausweitung der Vorermittlungen: Die Polizei darf auch ohne offizielles Verfahren oder konkreten Tatverdacht verdeckte Ermittlungen oder Observationen durchführen. Dies gilt zum Beispiel für verdeckte Online-Ermittlungen in Chatrooms o.ä. Für solche Überwachungsmassnahmen reicht künftig eine Vermutung, dass jemand eventuell eine strafbare Handlung begehen könnte. Die Polizei kann diese Überwachung selber anordnen, eine gerichtliche Bewilligung ist erst im Nachhinein erforderlich.
  • Polizeiliche Befragung: Wenn eine Person einer Vorladung nicht Folge leistet, darf die Polizei diese Person für eine Befragung künftig direkt zuhause oder am Arbeitsplatz abholen und auf einen Posten führen, auch wenn gegen die Person kein Tatverdacht vorliegt.
  • Automatisierte Fahrzeugfahndung: Die Polizei darf künftig systematisch die Kontrollschilder von Autos erfassen und diese automatisch mit polizeilichen Datenbanken abgleichen. Diese bereits bestehende Praxis im Kanton Solothurn hatte bisher keine gesetzliche Grundlage, wie das Bundesgericht kritisiert hatte. Das neue Polizeigesetz schafft nun diese Grundlage.
  • Kostenüberwälzung von Polizeieinsätzen auf Veranstalter: Künftig kann die Polizei einen Teil ihrer Einsatzkosten auf Veranstalter abwälzen, wenn es an der Veranstaltung zu Gewaltausübung oder anderen Gesetzesverstössen kommt.

Die Regierung und eine klare Mehrheit des Parlamentes wollen der Polizei mit der Gesetzesrevision mehr Mittel bei der Bekämpfung von schweren Straftaten zugestehen. Das Credo dabei ist laut Regierung Straftaten zu verhindern bevor sie geschehen und nicht erst im Nachhinein zu sanktionieren. Die entsprechenden Änderungen seien nötig, damit die Polizei weiterhin ihre Arbeit ausüben könne.

Die in der Ratsdebatte von FDP und SVP geäusserte Kritik ist laut Regierung unbegründet. Man setze der Polizei trotz der grösseren Kompetenzen enge Grenzen und gehe mit dem neuen Gesetz nicht so weit wie andere Kantone, betonte Polizeidirektorin Susanne Schaffner (SP). Das Risiko, dass auch das Solothurner Polizeigesetz vom Bundesgericht gekippt werden könnte, wie es im Kanton Bern geschehen ist, bestehe laut Schaffner nicht.

Regionaljournal Aargau Solothurn 12:03 Uhr;

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