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Die Regeln für U-Haft sind klar, erklärt Elisabeth Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft
Aus Regi AG SO vom 23.10.2013. Bild: SRF
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Aargau Solothurn «Untersuchungshaft ist keine Strafe»

Ein 68-jähriger Zürcher, der im Mai im Kanton Aargau seine Ehefrau umgebracht hatte, muss aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dies entschied das Aargauer Obergericht auf Grund einer Beschwerde des Mannes.

Mitte Mai fand die Polizei in einem Waldstück in Scherz eine tote Frau. Später gab der 67-jährige Ehemann zu, seine Frau getötet zu haben. Nun muss der Mann aus der U-Haft entlassen werden. Das Obergericht findet, der Mann sei nicht gemeingefährlich. Die Haft sie deshalb nicht weiter zu verlängern.

Im Bild Strafanstalt Bellechasse im Kanton Freiburg (Symbolbild)
Legende: Die Untersuchungshaft für den Täter von Scherz wird nicht verlängert. Das hat das Obergericht entschieden. SRF

Das Zwangsmassnahmen-Gericht hatte zuvor eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate bewilligt. Begründet wurde dies, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass vom Mann immer noch eine Gefahr ausgeht. Das Aargauer Obergericht ist nun in seinem am Dienstag gefällten Entscheid genau zum umgekehrten Schluss gekommen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft mitteilte. Das Gericht entschied, dass es keine konkreten und ernsthaften Anhaltspunkte gebe, wonach der Mann als gemeingefährlich betrachtet werden müsse.

«Das Gericht hat das Gesetz angewendet»

Deshalb hat das Aargauer Obergericht nun angeordnet, dass der Mann frei gelassen wird. Für Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, beweist der Fall, dass die Gerichte unabhängig urteilen. Strebel kann nachvollziehen, dass die Öffentlichkeit nicht versteht, wenn ein Täter wieder auf freien Fuss kommt, wie sie gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF sagte. Das Obergericht habe die Sache aber korrekt nach Gesetz bewertet. Wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht oder ein Täter nicht gemeingefährlich ist, kann er nicht länger in U-Haft festgehalten werden.

Ehefrau erdrosselt

Der aus dem Kanton Zürich stammende Mann hatte am 16. Mai dieses Jahres seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück in Scherz erdrosselt. Daraufhin meldete er den Tod der Frau der Gemeindekanzlei seines Wohnortes. Diese wurde stutzig und schaltete die Polizei ein. Die Leiche der Frau konnte noch am selben Tag gefunden werden. Inzwischen ist der Mann geständig. Ein psychiatrisches Gutachten, das dieStaatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat, liegt derzeit noch nicht vor.

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