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Aargau Solothurn Urnengang-Stress für Aargauer Stimmbürger

Die Stimmberechtigten im Kanton Aargau müssen im November vielleicht gleich an zwei Sonntagen hintereinander an die Urne. Wegen den Ständeratswahlen und wegen den eidgenössischen Abstimmungen. Das gehe nicht anders, sagt die Aargauer Regierung.

Das Aargauer Volk wird an einem Extra-Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang bei den Ständeratswahlen an die Urne gerufen. Der Regierungsrat hat die Stichwahl auf den 22. November festgelegt. Nur eine Woche später, am 29. November, ist der Termin für die eidgenössischen Abstimmungen.

Den zweiten Wahlgang bei den Aargauer Ständeratswahlen wird es ziemlich sicher brauchen. Denn schon heute stehen sechs Kandidierende fest für die beiden Sitze. Den Termin des zweiten Wahlgangs auf den selben Tag der eidgenössischen Abstimmungen zu verlegen, also auf den 29. November, ist laut Aargauer Regierung nicht möglich.

Das Problem: am 9. Dezember wählen National- und Ständerat den Bundesrat. Und der Aargau möchte natürlich, dass seine Ständeräte mitwählen können. Dafür müssen sie aber vorher vereidigt sein. Dies dauert einige Tage. Deshalb ist der zweite Wahlgang nun am 22. November, auch wenn die Stimmbürger dann vielleicht gleich zwei Mal hintereinander an die Urne müssen, und auch wenn das natürlich teurer ist als ein einziger Urnengang.

Kanton Solothurn hatte gleiches Problem

Allerdings: der Aargau geht davon aus, dass der eidgenössische Abstimmungssonntag wohl ausfallen wird. Es handle sich einfach um den letzten Blanko-Abstimmungstermin, den der Bundesrat für das Jahr 2015 festlegte. Das sagt der stellvertretende Staatsschreiber gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Audio
Extra-Termin für Aargauer Ständeratswahlen (29.01.2015)
01:23 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 23 Sekunden.

Das gleiche Problem hatte übrigens der Kanton Solothurn vor vier Jahren. Der zweite Wahlgang der Ständeratswahlen fand derart spät statt, dass die neugewählten Ständeräte den Anfang der Session verpassten. Deshalb hat der Solothurner Kantonsrat nun am Mittwoch das Gesetz geändert. Neu muss der zweite Wahlgang bei Ständeratswahlen spätestens innerhalb von fünf Wochen stattfinden.

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