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Urteil Fall Lucie rechtskräftig
Aus Schweiz aktuell vom 11.03.2014.
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Aargau Solothurn Urteil im Mordfall Lucie rechtskräftig

Daniel H., der Mörder des Freiburger Au-Pair-Mädchens Lucie Trezzini, wird definitiv ordentlich verwahrt. Dieses Urteil hat das Aargauer Obergericht gefällt, nachdem das Bundesgericht die zuvor verhängte lebenslängliche Verwahrung aufgehoben hatte. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

«Das Urteil des Obergerichtes wurde von keiner Partei weitergezogen, das Verfahren ist damit abgeschlossen», bestätigt Nicole Payllier, Sprecherin der Gerichte des Kantons Aargau gegenüber «Schweiz aktuell».

Brutale Tat

Im März 2009 hat der vorbestrafte Hilfskoch Daniel H. die 16-jährige Lucie am Hauptbahnhof in Zürich getroffen. Er hat sie nach Rieden (AG) in seine Wohnung gelockt, unter dem Vorwand, Modefotos von ihr machen zu wollen. Dort hat er dann die junge Frau brutal ermordet. Erst Tage später hat er sich der Polizei gestellt.

Richter und Angeklagter auf einer Gerichtszeichnung.
Legende: Das Erstinstanzliche Urteil wurde bis vor Bundesgericht gezogen (Gerichtszeichnung vom Prozess am 28. Februar 2012) Keystone

Für seine Tat wurde er im Februar 2012 vom Bezirksgericht Baden wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt und ordentlich verwahrt.

Der Staatsanwalt hat anschliessend das Urteil an das Aargauer Obergericht weitergezogen. Dieses verwahrte den Mann im Oktober 2012 lebenslänglich.

Dieses Urteil wiederum zog der Verteidiger an das Bundesgericht weiter. Es war das erste Mal, dass das Bundesgericht über eine lebenslängliche Verwahrung urteilen musste. Es kam im Dezember 2013 zum Schluss, dass der heute 30-jährige Daniel H. nicht lebenslänglich verwahrt werden kann. Denn die im Gesetz verlangte Voraussetzung, dass ein Täter «dauerhaft nicht therapierbar» sei, hat das Bundesgericht als «bis ans Lebensende nicht therapierbar» definiert.

Die zwei Gutachter, welche Daniel H. untersuchten, konnten lediglich eine «nicht Therapierbarkeit für 10 – 15 Jahre» feststellen, längere Prognosen seien nicht möglich.

Bedingte Entlassung in 10 Jahren möglich

Da der geständige Täter seit seiner Verhaftung im März 2009 in Haft sitzt, könnte er bereits in 10 Jahren seine bedingte Entlassung beantragen. «Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kommt frühestens nach 15 Jahren die bedingte Entlassung in Frage. Frühestens dann wird sie das erste Mal geprüft, d.h. das Gesuch des Täters wird auf diesen Zeitpunkt beurteilt. Das wird in diesem Fall in rund 10 Jahren der Fall sein», so Nicole Payllier, Sprecherin der Aargauer Gerichte.

Die Hürden für eine bedingte Entlassung sind jedoch hoch. Es ist zum heutigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich, dass Daniel H. je wieder auf freien Fuss kommt.

Die Sprecherin der Aargauer Gerichte sagt zu «Schweiz aktuell»: «Über die Haftentlassung entscheidet das Gericht, welches die Verwahrung angeordnet hat. Entscheidend ist, ob man dem Täter eine gute Prognose stellen kann. Kann man erwarten, dass er in Freiheit keine weiteren Delikte begeht? Das sind sehr hohe Anforderungen.»

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