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Aargau Solothurn Verfahren gegen Aarauer Stadtpolizist wird eingestellt

Ende September 2013 wurde ein Aarauer Stadtpolizist verhaftet. Der Vorwurf: häusliche Gewalt, sprich Drohung, Nötigung, Beschimpfung und Tätlichkeiten. Der Mann musste für fast vier Monate in Untersuchungshaft. Aber nun muss das Verfahren eingestellt werden – auf Wunsch des Opfers, seiner Frau.

Ein Beamter der Stadtpolizei Aarau wurde am 25. September 2013 verhaftet und musste fast vier Monate in Untersuchungshaft bleiben. Der Staatsanwalt veranlasste die Haft, weil er befürchtete, der Mann könnte seiner Ehefrau etwas antun.

Die Frau hatte eine Anzeige gemacht bei der Polizei wegen häuslicher Gewalt. Ihr Ehemann habe sie mehrfach bedroht und genötigt, so die Vorwürfe. Im Januar kam der Mann frei, mit strengen Auflagen. Er durfte sich zum Beispiel seiner Frau nicht mehr nähern.

Überraschende Wende im «Fall Aarauer Stadtpolizist»

Gewaltszene, nachgestellt
Legende: Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigen sich häufig mit Fällen häuslicher Gewalt. Keystone

Jetzt, rund zehn Monate später, ist alles anders, wie Recherchen des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF zeigen. «Das Verfahren wegen häuslicher Gewalt ist sistiert, auf Wunsch von beiden Parteien», erklärt die Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft, Elisabeth Strebel, auf Anfrage. Die Frau hat also die Anzeige zurückgezogen. Das Verfahren muss deshalb eingestellt werden.

«Solche Wendungen in Fällen von häuslicher Gewalt kommen relativ häufig vor», weiss Elisabeth Strebel als Sprecherin der Staatsanwaltschaft aus Erfahrung. Generell haben Polizei und Staatsanwaltschaft vermehrt mit Fällen häuslicher Gewalt zu tun. Immer wieder kommt es vor, dass Frauen ihre Anzeigen im Nachhinein zurückziehen. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Häusliche Gewalt ist ein Offizialdelikt

Zweites Verfahren eingestellt

Box aufklappen Box zuklappen

Derselbe Stadtpolizist war auch in den Schlagzeilen, weil gegen ihn ein Verfahren lief wegen Nötigung. Der Vorwurf: Er habe einen Arbeitskollegen gezwungen, einer Polizistin sein Geschlechtsteil zu zeigen. An den Vorwürfen war nichts dran, sagt die Staatsanwaltschaft. Dieses Verfahren ist definitiv eingestellt.

Das Strafgesetzbuch sieht diese Rückzugsvariante vor. Zwar gilt häusliche Gewalt rechtlich als Offizialdelikt, das heisst, die Behörden müssen auch ohne Anzeige ermitteln. Wenn aber das Opfer entscheidet, dass nicht weiter ermittelt werden soll, dann kann das Verfahren eingestellt werden. Nach der Sistierung gilt eine sechsmonatige Bedenkfrist. «Wenn das Opfer sich dann nicht anders entscheidet, dann ist das Verfahren eingestellt», erklärt Strebel die Rechtslage.

Rein rechtlich gesehen bleibt vom Fall des Aarauer Stadtpolizisten also wenig übrig. Die strengen Auflagen gelten nicht mehr, der Mann darf wieder in die Nähe seiner Frau, bestätigt die Staatsanwaltschaft weiter.

Der Mann arbeitet seit dem Vorfall nicht mehr bei der Stadtpolizei, sondern in einer anderen Abteilung der Stadt. Daran halte man momentan fest, heisst es auf Anfrage beim Stadtschreiber. Wenn das Verfahren definitiv eingestellt sei – dies dürfte Ende Sommer der Fall sein – dann könne man die Situation neu beurteilen, finde der Stadtrat.

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