Es geht um einen Bericht der Finanzkontrolle. In diesem steht, dass das Gesundheit- und Sozialdepartement DGS von Regierungsrätin Susanne Hochuli zu viel Geld ausgegeben hat. Das Globalbudget sei um 21 Millionen Franken überschritten worden.
Dieser Bericht war für das Departement selbst und für drei Kommissionen des Kantonsparlaments bestimmt. Andreas Glarner hat den Bericht jedoch an die Medien weitergereicht. Das DGS meldete dies der Aargauer Staatsanwaltschaft.
In der Folge ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Andreas Glarner. Eine Amtsgeheimnisverletzung gilt als Offizialdelikt. Das heisst, die Staatsanwaltschaft muss auch ohne Anzeige ermitteln. Die Staatsanwaltschaft befragte in der Folge auch Andreas Glarner selbst.
Keine rechtlichen Konsequenzen für SVP-Grossrat Glarner
Nun haben sich die Vorwürfe offenbar nicht bestätigt. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat Andreas Glarner mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird. Eine entsprechende Aussage von Glarner hat die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF bestätigt.
Ganz vom Tisch ist die Sache damit jedoch noch nicht. Es läuft noch eine Frist, in welcher weitere Beweise eingereicht werden könnten. Allerdings kann dies nur noch Andreas Glarner selbst tun, und er wird die Ermittlungen gegen sich selbst kaum in die Länge ziehen.
Die Staatsanwaltschaft rechnet deshalb damit, dass das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung übernächste Woche definitiv eingestellt wird.
(Regionaljournal Aargau Solothurn, 6:32 Uhr)