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Aargau Solothurn Vergiftete Böden: Derendingen geht vor Bundesgericht

Derendingen will, dass die Sanierung der Böden im Elsässli aus dem Altlastenfonds des Bundes mitfinanziert wird. Was das Verwaltungsgericht der Gemeinde verwehrt, soll nun das Bundesgericht möglich machen. Die Gemeinde müsse dies tun, sagt der Gemeindepräsident.

Beim Streit um die vergifteten Böden im Elsässli geht es letztlich nur um eine Frage: «Wer zahlt?». Die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Die Böden im Elsässli sind kontaminiert, weil die Arbeiter der ehemaligen Kammgarnspinnerei alte Teerplatten aus der Fabrik in ihren Gärten als Wegplatten weiter verwendeten.

Ortstafel der Gemeinde Derendingen vor mehreren Häusern.
Legende: Das Bundesgericht muss entscheiden, wer für die belasteten Böden bezahlen muss. ZVG

Dass die Böden vergiftet sind, weiss man seit Mai 2011. Seit diesem Sommer gibt es eine Verfügung des Kantons, welche zum Beispiel davon abrät, Kinder unter zwölf Jahren im Garten spielen zu lassen. Gleichzeitig sagt der Kanton jedoch auch: «Eine Sanierungspflicht besteht nicht.»

Verordnung über belastete Böden oder Altlastenfonds?

Weil sich der Kanton auf die Verordnung über belastete Böden bezieht, kann er die Nutzung der Gärten zwar einschränken, der Rest wird jedoch den Eigentümern überlassen. So auch die Finanzierung einer möglichen Sanierung. Deren Kosten werden auf bis zu 70‘000 Franken für einen einzigen Garten geschätzt.

Käme hingegen die Altlastenverordnung zum Zug, wäre die Sanierung zwingend und der Bund würde sich finanziell daran beteiligen. Und genau das will die Gemeinde Derendingen mit dem Gang ans Bundesgericht erreichen: dass die Altlastenverordnung gilt, und die Eigentümer mit dem Schaden nicht alleine dastehen.

«Wir müssen uns rechtlich absichern.»

Für Kuno Tschumi, Gemeindepräsident von Derendingen ist klar, dass sich die Gemeinde vor finanziellem Schaden schützen muss. Erstens gehören ihr immer noch 4 der 28 Liegenschaften, welche die Gemeinde vor Jahren von der ehemaligen Spinnerei übernahm und dann weiterverkaufte, und zweitens will sie sich vor möglichen Schadenersatzforderungen absichern.

Audio
Derendingen zieht Urteil des Verwaltungsgerichts weiter (3.12.2014)
01:40 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Werden die Böden nämlich nicht saniert, gibt es einen Eintrag ins Grundbuch und die Liegenschaften sind mit einem Schlag viel weniger wert. Gut möglich also, dass die neuen Besitzer mit finanziellen Forderungen bei der Gemeinde vorstelllig würden.

Die privaten Eigentümer übrigens, das sind rund 20, warten mit dem Gang vor Bundesgericht übrigens noch ab. Ihr Verfahren vor dem Solothurner Verwaltungsgericht wurde sistiert. Sie hoffen immer noch auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Kanton.

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