Zum Inhalt springen

Header

Audio
Warum Aargauer Städte auf den Flohmarkt gehen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 13.11.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 18 Sekunden.
Inhalt

Verkauf Fundgegenstände Aargauer Städte ziehts an den Flohmi

Bei den Städten Aarau, Baden und Wettingen türmen sich die Fundgegenstände. Was tun mit den Dingen, die jemand verloren hat, die aber nicht abgeholt werden? Die drei Städte gehen nun neue Wege. Sie verkaufen die Gegenstände nach der gesetzlichen Frist auf dem Flohmarkt. Der Erlös kommt dem Fundbüro zugute. Nadine Marra, Leiterin Stadtbüros Aarau, erklärt, wie es dazu gekommen ist.

Was geht in einer Stadt verloren? Kommen vor allem Schirme auf Ihr Fundbüro?

Nadine Marra: Wir haben auch viele andere Gegenstände als Schirme. Taschen, Portemonnaies, Schmuckgegenstände. Wir haben aber auch besondere Gegenstände wie einen Rollator oder eine ganze Golfausrüstung. Kinderwagen gibt es auch immer wieder.

Wenn man das alles lagert, dann braucht es wohl mit den Jahren ziemlich Platz.

Es braucht tatsächlich viel Platz. Wir lagern die Gegenstände in einem sicheren Raum im Rathaus.

Sie sagen, der Platz wird knapp. Deshalb wollen die Städte auf die Flohmärkte gehen. Wie ist es dazu gekommen?

Wir haben den gesetzlichen Auftrag, nicht vermittelte Fundgegenstände zu verwerten. Wir haben in einer Arbeitsgruppe mit Baden und Wettingen in einer Arbeitsgruppe geprüft, wie dies geschehen könnte.

Alle drei grossen Gemeinden haben das gleiche Problem.

Alle drei grossen Gemeinden haben das gleiche Problem. Und so kamen wir auf die Lösung mit dem Flohmarkt.

Wie läuft dies denn ab? Werden Leute vom Stadtbüro oder vom Fundbüro am Flohmarkt einen Stand aufbauen?

Es ist vorgesehen, dass die einzelnen Gemeinden alleine an die Flohmärkte gehen. Wir werden mit unseren Mitarbeitenden den Stand betreuen.

Wenn nun jemand an den Flohmarktstand kommt und sein eigenes Portemonnaie erkennt: Was geschieht dann?

Wir rechnen nicht damit, dass dies vorkommt. Wir behalten die Fundgegenstände fünf Jahre bei uns, bevor wir an den Flohmarkt gehen. Der Eigentumsanspruch erlischt nach fünf Jahren.

Die Gegenstände einfach entsorgen kam nicht in Frage?

Nein, das dürfen wir nicht. Wir haben den Auftrag, die Gegenstände zu verwerten.

Das Gespräch führte Mario Gutknecht.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel