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«Meine Tochter leidet», sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 11.07.2019. Bild: SRF
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Versuchte vorsätzliche Tötung «Ich war nicht ich selbst»

  • 2018 stürzte sich im solothurnischen Grenchen ein Mann aus dem vierten Stock eines Wohnhauses und riss seine 8-jährige Tochter mit.
  • Was zunächst nach einem Unfall aussah, entpuppte sich als absichtliche Tat.
  • Am Donnerstag musste sich der heute 41-Jährige vor Gericht verantworten.
  • Urteil: Der Mann hat zwar eine versuchte vorsätzliche Tötung begangen, ist aber schuldunfähig.

Wenige Tage vor seinem 40. Geburtstag im Frühling 2018 stürzt sich ein Mann in Grenchen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses und reisst seine 8-jährige Tochter mit. Beide werden schwer verletzt. Was zunächst wie ein Unfall aussieht, stellt sich später als Familiendrama heraus.

Der Mann wollte sich und seine Tochter umbringen, stellt die Solothurner Staatsanwaltschaft fest. Sie wirft ihm versuchte vorsätzliche Tötung vor. Allerdings sei der Mann schuldunfähig und deshalb nicht zu bestrafen, beantragte der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern.

Schwere Depression

Ein psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Mann zur Tatzeit an einer schweren Depression litt. Er habe nicht mehr erkennen können, was real ist und was nicht, was richtig ist und was falsch, hält das Gutachten fest.

Der heute 41-Jährige sieht das auch so. «Ich war nicht ich selbst», übersetzte die Gerichtsdolmetscherin seine Aussage vor dem Amtsgericht. Ausgelöst habe die schwere Depression eine «massive psychische Überforderung am Arbeitsplatz», erklärte der Verteidiger.

Keine Strafe

Das psychiatrische Gutachten sei eindeutig, meinte Gerichtspräsident Yves Derendinger und kam zum Schluss: «Es kann keine Strafe ausgesprochen werden». Allerdings erfolgt auch kein Freispruch. Im Urteil wird festgehalten, dass der Mann «schuldlos eine versuchte vorsätzliche Tötung begangen hat».

Der Gerichtspräsident hatte in einem abgekürzten Verfahren zu entscheiden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich bereits vor dem Prozess einig geworden, dass der Mann schuldunfähig ist und eine begonnene Psychotherapie fortsetzen muss. Das Gericht hat dies nun bestätigt.

Das Leid der Tochter

Die Familie lebt heute nicht mehr in Grenchen, aber weiterhin zusammen. Der Mann sitzt im Rollstuhl. «Ich hoffe, dass ich eines Tages wieder gehen kann», übersetzte die Gerichtsdolmetscherin. Das Mädchen kann zwar wieder gehen, aber nicht gut, es hinkt, hat Rückenprobleme, innere Verletzungen, leidet.

Dass der Vater an ihren Schmerzen schuld ist, weiss die heute 9-Jährige nicht. Was im Frühling 2018 genau vorgefallen ist, wollen die Familie und die von den Behörden eingesetzte Beiständin dem Mädchen nicht sagen. Noch nicht. Es sei besser so, hiess es vor Gericht.

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